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Urteil Hauswartdienstwohnung
Schlagworte
Hauswartdienstwohnung; Herausgabeklage; Gerichtszuständigkeit
Leitsätze
1. Für die Herausgabeklage des Eigentümers eines Grundstückes gegen den Hauswart des Voreigentümers bezüglich der dem Hauswart mit Mietvertrag neben dem Dienstvertrag überlassenen Wohnung ist das Amtsgericht ausschließlich zuständig (§ 29 a ZPO).
2. Eine Wohnung, die dem Hauswart neben dem Dienstvertrag mietvertraglich überlassen ist, unterfällt dem Wohnungsmietrecht, weil sie nicht der Ausübung eines Gewerbes dient.
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