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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Abgeschlossenheitsbescheinigung
Leitsatz
Die Auffassung, auch bei Altbauten dürfe eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nur erteilt werden, wenn die heutigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Abgeschlossenheit einer Wohnung erfüllt seien, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
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