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Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel; Minderungsquoten
Leitsatz
Mietminderung in Höhe von 5 % bei Fäkalienrückfluß in der Toilette; 3 % bei defektem Badewannenabfluß; 0,5 % bei nicht ordnungsgemäßer Steckdose; 1 % bei nicht funktionierender Hausbeleuchtung; 10 % bei abblätternder Farbe und Verschmierungen im Treppenhaus; 3 % bei undichtem Glasdach des Treppenhauses; 1 % bei defekter Gegensprechanlage.
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