« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (3741 - 3750 von 7938)
Sortierung:
-
43 C 372/97 - Studentenzimmer; Studentenwohnheim; Mietspiegel; Mietwucher; Zimmervermietung; MietpreisüberhöhungLeitsatz: Bei der Vermietung eines Zimmers unter Mitbenutzungsmöglichkeit der Gemeinschaftsräume der Wohnung kann zur Beurteilung von Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher der Mietspiegel nicht herangezogen werden. Mietwucher ist regelmäßig ausgeschlossen, wenn in der Wohnung Studenten wohnen und das Studentenwerk am Ort zu ähnlichen Konditionen Zimmer in Studentenheimen vermietet.AG Greifswald15.04.1998
-
15 C 2065/95 - Mietminderung; Minderung; Asbest; NachtstromspeicherheizungLeitsatz: Der Mieter kann auch nach Beendigung des Mietvertrages vom Vermieter, der das Grundstück veräußert hat, Mietminderung geltend machen und die überzahlten Beträge zurückfordern (hier 20 % wegen Asbestfreisetzung aus Nachtstromspeicherheizungen).AG Hof04.04.1997
-
125 C 14250/95 - Abstand; Abstandsvereinbarung; Vormieter; Mieter; Gegenleistung; auffälliges MißverhältnisLeitsatz: Abstandsvereinbarungen zwischen Vormieter und Mieter sind wirksam, soweit kein auffälliges Mißverhältnis des vereinbarten Preises zur Gegenleistung, die in der Überlassung von Heizölbeständen oder Mobiliar sowie Schönheitsreparaturleistungen und anteiliger, erbrachter Maklerprovision erkannt werden, besteht.AG Dortmund27.02.1996
-
2 C 256/90 - Mietpreisüberhöhung; Altbaumiete; VereinbarungLeitsatz: Wird ein Preisstellenverfahren aufgrund einer Vereinbarung über die zulässige Mietzinshöhe gem. § 11 Altbaumietenverordnung nach dem Außerkrafttreten der Preisbindung in der Hauptsache für erledigt erklärt, so sind die Mietvertragsparteien so zu stellen, als sei die geänderte Miete am 31. Dezember 1987 vereinbart gewesen.AG Tempelhof-Kreuzberg28.08.1990
-
581 OWi 195/89 - Zweckentfremdung; Mitbenutzung; GeldbußeLeitsatz: Zur Annahme genehmigungsbedürftiger Zweckentfremdung bei gewerblicher Mitbenutzung von Wohnraum.AG Köln16.08.1989
-
7 C 65/88 - Härte/Investitionen zur Instandsetzung der Wohnung; Härte/Investitionen in Wohnung; Investitionen/Härte; Sozialklausel/Investitionen als Härtegrund; Eigenbedarf/Mutter und Tante; Kündigung/wegen Unterbringung von Mutter und TanteLeitsatz: Hat der Mieter freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung im Vertrauen auf eine längere Mietdauer nicht unerhebliche Verwendungen auf die Mietsache gemacht, so kann eine Härte i.S.d. § 556 a BGB darin liegen, daß er nicht voll in den Genuß seiner Investitionen gelangt (hier: 25 000,- DM zur Instandsetzung der Wohnung bei Einzug).AG Neukölln25.01.1989
-
21 a C 301/88 - Berliner Mietspiegel, Entscheidungsgrundlage; Berliner Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete; ortsübliche Vergleichsmiete, Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Sachverständigengutachten; Sachverständigengutachten, Berliner Mietspiegel; Belichtung, schlechte als wohnwertminderndes Merkmal; Handwaschbecken, fehlendes als wohnwertminderndes MerkmalLeitsatz: Zur Einschätzung und zum Wert des Berliner Mietspiegels.AG Charlottenburg03.08.1988
-
5 C 317/86 - Mietminderung/Mängel des Treppenhauses; Treppenhausmängel/Minderungsquote; Minderungsquote/Treppenhausmängel; Klingelanlage/fehlende als Minderungsgrund; Wände des Treppenhauses/Mängel als Minderungsgrund; Fußboden des Treppenhauses/Mängel als Minderungsgrund; Treppengeländer/Mängel als Minderungsgrund; Stufen des Treppenhauses/Mängel als Minderungsgrund; Fenster des Treppenhauses/Mängel als Minderungsgrund; Eingangstür zum Treppenhaus/Mängel als Minderungsgrund; Zurückbehaltungsrecht/Mängelbeseitigungsanspruch; Mängelbeseitigungsanspruch/Zurückbehaltungsrecht; Mietminderung/Treppenhausmängel; Mietminderung/Klingel defekt; Mietminderung/TreppengeländermängelLeitsatz: 1. Zum Umfang der Mietminderung bei Mängeln im Treppenhaus: 5,- DM Mietminderung monatlich wegen fehlender Klingelanlage und lose aus den Wänden des Treppenhauses hängender Kabel. 10,- DM Mietminderung monatlich, wenn folgende Mängel hinzukommen: Wände des Treppenhauses nur verputzt, jedoch nicht gestrichen; Fußboden mit altem abgetretenen Linoleum ausgelegt; Treppengeländer und Stufen nicht gestrichen; ein Fenster und die Eingangstür nicht verschließbar. 2. Wesentlich für die Höhe des Minderungsbetrages ist der Umstand, daß das Treppenhaus im wesentlichen nur als Zugang zu der gemieteten Wohnung dient und nicht als Aufenthaltsort. Ein höherer Minderungsbetrag käme beispielsweise dann in Betracht, wenn es sich um ein besonders repräsentatives Haus oder um eine bevorzugte Wohnlage handelt. 3. Neben dem Minderungsrecht steht dem Mieter bei Mängeln ein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB zu, wobei die Höhe des zurückbehaltenen Betrages in der Regel auf das Drei- bis Fünffache der Minderungsquote zu schätzen ist. 4. Die Einschränkung oder der Ausschluß des Zurückbehaltungsrechtes durch eine mietvertragliche Formularklausel verstößt gegen § 11 Nr. 2 AGBG.AG Tiergarten20.10.1986
-
15 C 136/86 - Heizkostenabrechnung; verbrauchsabhängige Abrechnung unmöglich; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängige; beheizte Fläche; Heizkostenverteiler, funktionsuntüchtig; Verteilungsmaßstab; Wohnfläche, beheizte; Umlegungsmaßstab; Gasverbrauch; Anfangsbestand, EndbestandLeitsatz: 1. Wendet der Mieter sich mit der Behauptung, die Fläche seiner Wohnung sei falsch angegeben, gegen eine Heizkostenabrechnung, muß er eine ins einzelne gehende Gegenrechnung aufmachen. 2. Scheitert aus technischen Gründen die vereinbarte bzw. vorgeschriebene verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, so ist, sofern nicht anderweitige Vertragsabreden getroffen wurden, der Vermieter berechtigt, nach einem pauschalen Maßstab abzurechnen; das Kürzungsrecht des § 12 Abs. 1 Nr. 4 HeizkostenVO steht dem Mieter in einem solchen Fall nicht zu. 3. Zur Frage, ob in einer Abrechnungseinheit vorhandene Gewerberäume durch einen gesonderten Abrechnungsansatz berücksichtigt werden müssen. 4. Zur Frage, ob bei einer Gaszentralheizung "Anfangs- und Endbestände" genannt werden müssen (= Verbrauchsabgrenzung durch Ablesen).AG Schöneberg08.07.1986
-
15 C 538/85 - Gegensprechanlage muß mithörsicher sein; Modernisierungsmaßnahme; Wohnwertverbesserung; Wertverbesserungsmaßnahme; Gegensprechanlage; Persönlichkeitsrecht; Selbstbestimmung, informationelle; Duldungspflicht d. Mieters; TürschließanlageLeitsatz: Der Mieter ist nicht verpflichtet, den Einbau einer nicht mithörsicheren Gegensprechanlage zu dulden.AG Schöneberg03.01.1986