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Urteil Beschlußanfechtung
Schlagworte
Beschlußanfechtung; Verzögerung; Rechtsmißbrauch; Anfechtung
Leitsatz
Hat ein Wohnungseigentümer einen Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung zwar rechtzeitig angefochten, betreibt er dann aber das Verfahren ohne sachlichen Grund nicht weiter, so kann eine erst nach längerer Zeit erfolgte "Aufnahme" des Verfahrens rechtsmißbräuchlich sein.
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