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  1. 5 O 139/04 - Kaufpreisminderung bei Täuschung über Mieteinnahmen; Beschaffenheitsangabe
    Leitsatz: 1. Die Mieterträge eines Grundstücks stellen eine Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB dar, so daß bei unzutreffenden Angaben des Verkäufers der Kaufpreis gemindert werden kann. 2. Bei einem kleineren Miethaus, das der Käufer selbst bewohnt, kann der Minderungsbetrag nach den dreifachen Jahresmietmindereinnahmen geschätzt werden.
    LG Berlin
    17.03.2005
  2. 1 S 249/96 - Vermieter; Pacht; Hausverwalter; Prozeßführungsbefugnis; gewillkürte Prozeßstandschaft; Rechtsberatung
    Leitsatz: Die Berechtigung des Hausverwalters zur Einziehung von Mietforderungen gibt diesem nicht ohne weiteres auch die Legitimation zur gerichtlichen Geltendmachung.
    LG Kiel
    26.06.1997
  3. 205 C 172/18 - Aufrechnung mit Mietkaution
    Leitsatz: 1. Dass ein Mieter aufgrund seines Gesundheitszustandes seine Wohnung nicht mehr nutzen kann, rechtfertigt keine außerordentliche fristlose Kündigung. 2. Zur Frage, ob ein Mieter, der seine Wohnung aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht mehr nutzen kann, aus Treu und Glauben bei Benennung eines Nachmieters einen Anspruch auf Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags hat. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    08.11.2018
  4. 73 C 9/18 - Herausgabe von zu viel gezahltem Hausgeld
    Leitsatz: Bei Unwirksamkeit von Abrechnungsbeschlüssen kann ein Wohnungseigentümer die von ihm (auch unter Vorbehalt) geleisteten Hausgelder nicht nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen herausverlangen, sondern ist auf einen Innenausgleich durch Erstellung einer neuen Abrechnung zu verweisen, weil erst diese endgültig feststellt, in welcher Höhe Nachzahlungen oder Guthaben für das entsprechende Jahr entstehen; notfalls muss er seinen darauf gerichteten Individualanspruch gerichtlich verfolgen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    01.06.2018
  5. 14 C 265/14 - Unrat vor dem Hauseingang; Mitmieter wirft Müll; Gefährdung durch herabfallende Gegenstände
    Leitsatz: Wirft ein Mitmieter gefährliche oder ekelerregende Gegenstände (hier: Glasbehälter, Flaschen oder Toilettenpapier mit Fäkalieninhalt) auf den Weg vor dem Hauseingang, kann dies eine Mietminderung um 5 % rechtfertigen.
    AG Mitte
    27.01.2015
  6. 73 C 98/10 - Wohngeldabrechnung bei Eigentümerwechsel während des Abrechnungszeitraums; Vereinbarung über Abänderung von Verteilungsschlüssel erst ab grundbuchlichem Vollzug wirksam; Wohngeldumlage; Einzelabrechnung
    Leitsatz: 1. Ist als Umlagemaßstab für die Verteilung der gemeinschaftlichen Nutzen und Lasten das Verhältnis der Miteigentumsanteile vereinbart, bindet eine abweichende schuldrechtliche, aber im Grundbuch nicht vollzogene Änderung des Verteilungsschlüssels einen Wohnungserwerber nur, wenn der ausdrücklich oder konkludent zugestimmt hat. 2. Eine Vereinbarung, wonach das Verwalterhonorar von den Eigentümern „unmittelbar" zu zahlen sei, trifft keine Aussage zum Umlageschlüssel; es verbleibt insoweit beim vereinbarten Umlageschlüssel für die anderen Kosten der Gemeinschaft. 3. Bei Eigentümerwechsel ist grundsätzlich nur eine Einzelabrechnung aufzustellen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    21.09.2010
  7. 412 C 34593/08 - Fertigung von Fotografien anlässlich Belegeinsicht
    Leitsatz: Der Vermieter ist verpflichtet, während der Belegeinsicht das Fotografieren der Belege durch den Mieter zu dulden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG München
    21.09.2009
  8. 6 C 411/01 - Grenzwert für elektromagnetische Felder
    Leitsatz: Bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt.
    AG Tiergarten
    04.12.2001
  9. 5 C 41/00 - Kündigung aus wichtigem Grund auch ohne Verschulden; unzumutbares Mietverhältnis; Störung des Hausfriedens durch unzurechnungsfähige Mieterin
    Leitsatz: Stört eine schuldunfähige Mieterin den Hausfrieden fortgesetzt erheblich, kann das Mietverhältnis fristlos wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung gekündigt werden.
    AG Wedding
    13.10.2000
  10. 2 C 3102/98 - Betriebskostenabrechnung; Hausmeisterkosten; Substantiierungspflicht; Rückforderung
    Leitsatz: Fordert der Mieter aufgrund der Betriebskostenabrechnung geleistete Beträge zurück, genügt er seiner Substantiierungspflicht durch pauschales Bestreiten nicht, wenn ihm Einsicht in die Abrechnungsunterlagen möglich ist. Zur Abgrenzung der umlagefähigen Hausmeisterkosten von den nicht umlagefähigen Kosten für Verwaltungsleistungen des Hausmeisters darf der Vermieter konkrete Erfahrungswerte heranziehen.
    AG Ulm
    04.03.1999