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Urteil Vermieter
Schlagworte
Vermieter; Pacht; Hausverwalter; Prozeßführungsbefugnis; gewillkürte Prozeßstandschaft; Rechtsberatung
Leitsatz
Die Berechtigung des Hausverwalters zur Einziehung von Mietforderungen gibt diesem nicht ohne weiteres auch die Legitimation zur gerichtlichen Geltendmachung.
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