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Suchergebnis Urteilssuche (3781 - 3790 von 8041)
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73 C 9/18 - Herausgabe von zu viel gezahltem HausgeldLeitsatz: Bei Unwirksamkeit von Abrechnungsbeschlüssen kann ein Wohnungseigentümer die von ihm (auch unter Vorbehalt) geleisteten Hausgelder nicht nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen herausverlangen, sondern ist auf einen Innenausgleich durch Erstellung einer neuen Abrechnung zu verweisen, weil erst diese endgültig feststellt, in welcher Höhe Nachzahlungen oder Guthaben für das entsprechende Jahr entstehen; notfalls muss er seinen darauf gerichteten Individualanspruch gerichtlich verfolgen. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg01.06.2018
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14 C 265/14 - Unrat vor dem Hauseingang; Mitmieter wirft Müll; Gefährdung durch herabfallende GegenständeLeitsatz: Wirft ein Mitmieter gefährliche oder ekelerregende Gegenstände (hier: Glasbehälter, Flaschen oder Toilettenpapier mit Fäkalieninhalt) auf den Weg vor dem Hauseingang, kann dies eine Mietminderung um 5 % rechtfertigen.AG Mitte27.01.2015
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73 C 98/10 - Wohngeldabrechnung bei Eigentümerwechsel während des Abrechnungszeitraums; Vereinbarung über Abänderung von Verteilungsschlüssel erst ab grundbuchlichem Vollzug wirksam; Wohngeldumlage; EinzelabrechnungLeitsatz: 1. Ist als Umlagemaßstab für die Verteilung der gemeinschaftlichen Nutzen und Lasten das Verhältnis der Miteigentumsanteile vereinbart, bindet eine abweichende schuldrechtliche, aber im Grundbuch nicht vollzogene Änderung des Verteilungsschlüssels einen Wohnungserwerber nur, wenn der ausdrücklich oder konkludent zugestimmt hat. 2. Eine Vereinbarung, wonach das Verwalterhonorar von den Eigentümern „unmittelbar" zu zahlen sei, trifft keine Aussage zum Umlageschlüssel; es verbleibt insoweit beim vereinbarten Umlageschlüssel für die anderen Kosten der Gemeinschaft. 3. Bei Eigentümerwechsel ist grundsätzlich nur eine Einzelabrechnung aufzustellen. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg21.09.2010
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412 C 34593/08 - Fertigung von Fotografien anlässlich BelegeinsichtLeitsatz: Der Vermieter ist verpflichtet, während der Belegeinsicht das Fotografieren der Belege durch den Mieter zu dulden. (Leitsatz der Redaktion)AG München21.09.2009
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6 C 411/01 - Grenzwert für elektromagnetische FelderLeitsatz: Bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt.AG Tiergarten04.12.2001
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5 C 41/00 - Kündigung aus wichtigem Grund auch ohne Verschulden; unzumutbares Mietverhältnis; Störung des Hausfriedens durch unzurechnungsfähige MieterinLeitsatz: Stört eine schuldunfähige Mieterin den Hausfrieden fortgesetzt erheblich, kann das Mietverhältnis fristlos wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung gekündigt werden.AG Wedding13.10.2000
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2 C 3102/98 - Betriebskostenabrechnung; Hausmeisterkosten; Substantiierungspflicht; RückforderungLeitsatz: Fordert der Mieter aufgrund der Betriebskostenabrechnung geleistete Beträge zurück, genügt er seiner Substantiierungspflicht durch pauschales Bestreiten nicht, wenn ihm Einsicht in die Abrechnungsunterlagen möglich ist. Zur Abgrenzung der umlagefähigen Hausmeisterkosten von den nicht umlagefähigen Kosten für Verwaltungsleistungen des Hausmeisters darf der Vermieter konkrete Erfahrungswerte heranziehen.AG Ulm04.03.1999
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3 C 1150/98 (A) - Parabolantenne; Balkon; vertragsmäßiger GebrauchLeitsatz: Der Vermieter hat keinen Anspruch wegen vertragswidrigen Gebrauchs auf Beseitigung einer Parabolantenne, die auf einem 10 kg schweren Verbundfuß steht und nur mit maximal einem Viertel ihres Umfangs über das Balkongeländer hinausragt.AG Fulda16.12.1998
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2 C 124/98 - Konkurrenzschutzklausel; Mietminderung; Minderung; Arztpraxis; RöntgenpraxisLeitsatz: Der Anspruch auf Konkurrenzschutz des eine Röntgenpraxis betreibenden Radiologen wird nicht dadurch verletzt, daß der Vermieter im gleichen Gebäude Räume an einen Facharzt für Orthopädie und Sportmedizin überläßt, der sein Röntgengerät im wesentlichen zur Diagnose seiner Patienten nutzt und damit keine "Teil Röntgenpraxis" betreibt.AG Sömmerda01.07.1998
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25 C 315/97 - Modernisierung; Gas-Etagenheizung; unzumutbare Härte; allgemein üblicher StandardLeitsatz: Die Installation einer Gas-Etagenheizung anstelle vorhandener Gas-Einzelöfen ist eine Modernisierungsmaßnahme, die der Herbeiführung eines allgemein üblichen Standards der Mietwohnung dient. Die mit der Maßnahme verbundenen Arbeiten der Handwerker sind nicht deshalb eine unzumutbare Härte für den Mieter, weil er ausschließlich nachts arbeitet.AG Langenfeld12.06.1998
