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Urteil Gestaltungsmöglichkeiten im Mietergarten, Marderbefall
Schlagworte
Gestaltungsmöglichkeiten im Mietergarten, Marderbefall
Leitsätze
1. Zum Inhalt der gärtnerischen Gestaltungsmöglichkeiten der Mieter bei einem von ihnen zusammen mit dem Haus angemieteten Garten (§ 242 und § 535 BGB).
2. Ein drohender Marderbefall kann eine Gefahr für ein vermietetes Haus darstellen, zu deren Abwehr der Vermieter geeignete Maßnahmen treffen darf (§ 541 und § 1004 BGB).
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