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BVerwG 7 C 23.94 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; Erbeinsetzung als SchenkungLeitsatz: Die Erbeinsetzung des Staates fällt unter den Begriff der "Schenkung" im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG, wenn sie in ihrer Wirkung einer Schenkung von Todes wegen gleichkommt.BVerwG31.08.1995
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34 C 80/22 - Todesdrohung als KündigungsgrundUrteil: ...Gericht der Vorgang derart dar, dass die...AG Hanau22.05.2023
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31 C 210/21 - Hausverwalter als Empfangsbevollmächtigter für Kündigung, fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens, erforderliche WarmwassertemperaturLeitsatz: 1. Eine Hausverwaltung eines Vermieters kann Empfangsvertreter des Vermieters hinsichtlich eines Kündigungsschreibens eines Mieters sein (§ 180 und § 542 BGB).2. Stören Nutzer eines Hauses den Hausfrieden, können hierdurch gestörte Mieter ihr Mietvertragsverhältnis unter bestimmten Bedingungen sogar fristlos aufkündigen, wenn der Vermieter es unterlässt, diese Störungen des Hausfriedens (ggf. durch Kündigung der anderen Nutzer) zu unterbinden (§ 543 Abs. 1 und § 569 Abs. 2 BGB).3. Weist die Temperatur des Warmwassers nach ca. 15 Sekunden noch keine 40 °C bis 43 °C und nach ca. 30 Sekunden keine 55 °C auf (DIN 1988-200) kann ein Mietmangel vorliegen, der die Mieter der Wohnung berechtigt Mietminderungsansprüche gegenüber dem Vermieter geltend zu machen (§ 536 BGB).AG Brandenburg/Havel13.02.2023
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31 C 37/17 - Einstweilige Verfügung auf Räumung von Wohnraum, Gefährdung von Nachbarn des Mieters, unsubstantiierter Vortrag zur Gefahr für Leib oder Leben, Flaschenwürfe aus der Wohnung, fristlose Kündigung, beabsichtigte GeneralsanierungLeitsatz: 1. Eine einstweilige Verfügung auf Räumung von Wohnraum setzt voraus, dass vom Antragsgegner eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer ausgeht.2. Das ist dann nicht glaubhaft gemacht, wenn zwar mehrfach Schnaps- und Weinflaschen vor dem Haus gefunden wurden, ohne dass jedoch beobachtet wurde, dass der Antragsgegner als allein verbliebener Mieter die Flaschen aus dem Fenster seiner Wohnung warf. (Leitsätze der Redaktion)AG Brandenburg a. d. Havel21.04.2017
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120 C 51/15 (05) - Mietbürgschaft neben Barkaution wirksamLeitsatz: 1. Eine unzulässige Übersicherung im Sinne des § 551 BGB liegt nicht vor, wenn nicht der Mieter, sondern ein Dritter eine zusätzliche Mietsicherheit leistet.2. Es kommt nicht darauf an, ob eine Bürgschaft, die neben der Barkaution vereinbart wird, unaufgefordert angeboten wurde (Abgrenzung zu BGH, IX ZR 16/90), da es nicht nur dem wohlverstandenen Interesse des Mieters entspricht, eine Kündigung abzuwenden und die Wohnung zu behalten (BGH, VIII ZR 379/12), sondern auch die Wohnung überhaupt zu erhalten. (Leitsätze der Redaktion)AG Saarbrücken28.05.2015
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101 C 94/11 - Rückzahlung erhöhter Betriebskostenvorschüsse wegen inhaltlicher Unrichtigkeit der der Erhöhung zugrunde liegenden AbrechnungLeitsatz: Der Mieter kann Rückzahlung der unter Vorbehalt gezahlten Erhöhungen der Betriebskostenvorschüsse trotz formeller Wirksamkeit der der Erhöhung zugrunde liegenden Abrechnung insoweit verlangen, als die Abrechnung evident inhaltlich unrichtig ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow-Weißensee28.02.2012
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2Z BR 11/98 - Teilungserklärung; Aufteilungsplan; Widerspruch; Sondereigentum; Zuständigkeit; Wohnungseigentumsgericht; Geschäftswert; Rechtsmittelverfahren; Rechtsweg; RechtsbeschwerdeverfahrenLeitsatz: 1. Ist die Begründung von Sondereigentum an einem Raum infolge eines nicht auflösbaren Widerspruchs zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan gescheitert, so ist zur Entscheidung über den auf das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer gestützten Anspruch eines Wohnungseigentümers, ihm an diesem Raum das Sondereigentum einzuräumen, das Wohnungseigentumsgericht zuständig (Fortführung von BayObLGZ 1985, 47 ff.). 2. Der Geschäftswert für Rechtsmittelverfahren, bei denen es um die Zulässigkeit des Rechtswegs geht, beträgt grundsätzlich 1/5 bis 1/3 des Hauptsachewerts.BayObLG30.04.1998
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2Z BR 5/98 - Rechtsschutzinteresse; Wegfall; Beschlußanfechtung; Wohnungseigentum; Veräußerung; RechtsnachfolgerLeitsatz: Mit der Veräußerung eines Wohnungseigentums kann das Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfallen, wenn die Ungültigerklärung des Beschlusses für den Antragsteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat.BayObLG19.03.1998
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VIII ZR 133/20 - Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Auskunft über die Zusammensetzung der vereinbarten MieteLeitsatz: ...Gerichte als Teil der Staatsgewalt unnütz...BGH23.03.2022
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VIII ZR 3/17 - Formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung, prozessualer Inhalt des BerufungsurteilsLeitsatz: ...welchem Sach- und Streitstand das Gericht...BGH19.07.2017
