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V ZR 268/90 - Kaufvertrag über Wohnraum; Schadensersatz wegen vorübergehenden Entzugs der NutzungsmöglichkeitLeitsatz: Der Käufer kann für den vorübergehenden Entzug der Möglichkeit, den gekauften Wohnraum zu benutzen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangen, wenn der Raum für seine Lebensführung von zentraler Bedeutung war und er ihn auch selbst bewohnen wollte.BGH21.02.1992
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22 U 88/07 - Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf Erstattung der GrunderwerbsteuerLeitsatz: Der Anspruch des Grundstücksverkäufers auf Erstattung der Grunderwerbsteuer verjährt in drei Jahren. (Leitsatz der Redaktion)KG03.12.2007
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12 W 73/07 - Unanfechtbarkeit der Terminsanberaumung auch im Urkundsprozeß; willkürliche Ungleichbehandlung bei TerminsbestimmungLeitsatz: Die gerichtliche Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung ist nur ausnahmsweise und in engen Grenzen anfechtbar, insbesondere wenn eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt. Aus dem Zweck des Urkundsprozesses läßt sich kein Anspruch auf bevorzugte schnelle Terminierung ableiten.KG28.11.2007
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3 Wx 26/99 - Erledigung; Hauptsache; Beschlußanfechtung; EigentümerbeschlußLeitsatz: Im Beschlußanfechtungsverfahren erledigt sich die Hauptsache, wenn die Wohnungseigentümer einen neuen Beschluß fassen, der den angefochtenen Beschluß ersetzt. Die Erledigung tritt nicht bereits mit der ersetzenden Beschlußfassung ein, sondern erst in dem Zeitpunkt, in welchem der neue Beschluß unanfechtbar ist.OLG Düsseldorf17.03.1999
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4 W 228/97 - Einrede; grob; unbillig; Teilungserklärung; Änderung; AnspruchLeitsatz: Der Anspruch eines Miteigentümers auf Änderung der Teilungserklärung wegen grober Unbilligkeit kann ausnahmsweise als Einrede in dem Rechtsstreit über seine Zahlungspflicht geltend gemacht werden.OLG Celle26.01.1998
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24 W 2353/96 - Wohnungseigentümer; Jahresabrechnung; Anfechtungsfrist; Eigentümervertretung; Verfahrensvertretung; Abrechnungsergänzungsanspruch; Interessenkollision; VerwalterLeitsatz: 1. Richtet sich ein Individualanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter und die Gemeinschaft, scheidet eine Verfahrensvertretung der Gemeinschaft durch den Verwalter wegen Interessenkollision regelmäßig aus. 2. Sind abrechnungsreife Ausgaben und Einnahmen zwar in die beschlossene Jahresgesamtabrechnung, nicht aber in die Einzelabrechnungen eingestellt und dort anteilig umgelegt, hat jeder Wohnungseigentümer einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Verwalter und die Eigentümergemeinschaft auf Ergänzung der betreffenden Jahresabrechnung, der auch noch nach Ablauf der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG geltend gemacht werden kann.KG27.06.1997
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24 W 5809/96 - Wohnungseigentümerversammlung im Gaststättenvorgarten macht Eigentümerbeschlüsse nicht ungültigLeitsatz: Formelle Mängel bei Beschlußfassung der Wohnungseigentümerversammlung (zunächst im frei zugänglichen Gaststättenraum, später im Vorgarten) führen nicht zur Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen, wenn festzustellen ist, daß die Mängel sich nicht auf die Beschlußfassung ausgewirkt haben.KG30.04.1997
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8 U 3751/89 - Betretensrecht; Augenscheinseinnahme; Sachverständiger; nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; Schallschutz; MessungenLeitsatz: Ein Wohnungseigentümer ist aus dem Rechtsinstitut des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nicht verpflichtet, einem gerichtlichen Sachverständigen zu schalltechnischen Messungen Zutritt zu seiner Wohnung zu gestatten, damit der unter ihm wohnende Mieter das Gutachten im Rechtsstreit gegen seinen Eigentümer/Vermieter verwenden kann.OLG Nürnberg25.01.1990
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4 O 345/22 - Umfang der Versicherungsleistung bei durch Wasseraustritt beschädigtes ParkettLeitsatz: Wird durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser vom vorhandenen Parkettboden nur eine Teilfläche zerstört, können optische Beeinträchtigungen am Parkettboden, fehlende Liefermöglichkeit der vorhandenen Parkettsorte durch die gegenständliche Feuchtigkeitseinwirkung und optische Brüche, die bei der Anarbeitung von Ersatzparkettstäben einer anderen Sorte entstünden, gleichwohl einen Anspruch des Versicherungsnehmers auf Austausch der gesamten Parkettfläche rechtfertigen.(Leitsatz der Redaktion)LG Lübeck05.06.2024
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67 S 221/22 - Eigenbedarfskündigung in DDR-Altmietverträgen eingeschränktLeitsatz: 1. Ein DDR-Formularmietvertrag mit der Regelung „das Mietverhältnis endet durch: a) Vereinbarung der Vertragspartner, b) Kündigung durch den Mieter, c) gerichtliche Aufhebung“ ist nur dann wegen Eigenbedarfs des Vermieters kündbar, wenn dieser nach dem allgemeinen Gesetzesverständnis des § 122 Abs. 1 Satz 1 ZGB-DDR „dringend“ ist. Die Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB kann insoweit dahinstehen.2. § 544 Satz 1 BGB ist jedenfalls nicht auf für unbestimmte Zeit geschlossene Wohnraummietverträge anwendbar, wenn das Recht zur Kündigung für den Vermieter darin nicht vollständig ausgeschlossen, sondern lediglich hinsichtlich einzelner Kündigungsgründe beschränkt ist.LG Berlin15.12.2022