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Suchergebnis Urteilssuche (7791 - 7800 von 7807)
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67 S 20/23 - Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit (nur) zu einer marktüblichen Miete nach Berufung auf die SozialklauselLeitsatz: ...Eine vom Gericht angeordnete...LG Berlin07.12.2023
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64 S 210/21 - Erstvermietung nach umfassender ModernisierungLeitsatz: ...entgegen, wird das Gericht auf dieser...LG Berlin13.12.2023
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2 BvR 1233/23 - Räumungsschutz bei drohenden GesundheitsgefahrenLeitsatz: ...Gesundheitsgefahren geltend und entscheidet ein Gericht...BVerfG14.12.2023
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OVG 10 B 19.19 - Erweiterung von Wohnungen und von Balkonen im MilieuschutzgebietLeitsatz: 1. Anhaltspunkte für die Unwirksamkeit der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet „Kollwitzplatz“ im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 27. Mai 2014 sind nicht ersichtlich. 2. Eine mit der Erweiterung von Bestandswohnungen sowie der Erweiterung von Balkonen in den vorhandenen Wohnungen einhergehende Vergrößerung der Wohnfläche (hier: um jeweils ca. 13 m2) ist jedenfalls prinzipiell mit Blick auf die hiervon ausgehende Vorbildwirkung mietpreisrelevant. Es ist somit nicht von vornherein ausgeschlossen, dass damit eine Gefahr der Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung einhergehen kann. 3. Im Umkehrschluss ist der Formulierung des § 172 Abs. 4 Satz 1 BauGB zu entnehmen, dass die nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erforderliche erhaltungsrechtliche Genehmigung versagt werden darf, wenn die bauliche Maßnahme geeignet ist, die Gefahr der Verdrängung der vorhandenen Bevölkerung hervorzurufen, und wenn eine solche Verdrängung aus den besonderen städtebaulichen Gründen nachteilige Folgen haben würde. 4. Eine Vergrößerung der Wohnfläche kann neben den mietzinsbezogenen Auswirkungen auch andere Folgen für die als schutzwürdig angesehenen Personengruppen haben, wie z. B. den Wegfall der Angemessenheit der Wohnungsgröße für Ein- bzw. Zweipersonenhaushalte.OVG Berlin-Brandenburg14.12.2023
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97 C 607/23 - Fristlose Kündigung bei Prostitutionsausübung in der MietwohnungLeitsatz: Die Ausübung der Prostitution stellt - zumal in einem Wohnhaus, in dem auch Kinder wohnen - eine pflichtwidrige Nutzung der Wohnung dar, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.(Leitsatz der Redaktion)AG Halle09.01.2024
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49 H 3/23 - Kein selbständiges Beweisverfahren für VergleichsmieteLeitsatz: Ein Gutachten zur Feststellung der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete kann nicht im selbständigen Beweisverfahren beantragt werden.(Leitsatz der Redaktion)AG Hamburg16.01.2024
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85 S 11/23 Weg - Rückbau eines ungenehmigten „Balkonkraftwerks“Leitsatz: Ein Anspruch auf Gestattung einer baulichen Maßnahme gemäß § 20 Abs. 3 WEG kann auch bei abgeschlossenen Sachverhalten einem Beseitigungsanspruch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben entgegengehalten werden.(Leitsatz von RA Dr. THOMAS HANSEN, IKB Fachanwälte)LG Berlin II16.01.2024
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3 Ws 250/21, 161 AR 84/21 - Bußgeldrechtliche Verbandshaftung nach der DSGVOLeitsatz: 1. Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 5. Dezember 2023 [C-807/21]) können die in Art. 83 DSGVO vorgesehenen Geldbußen unmittelbar gegen juristische Personen verhängt werden, wenn diese als für die Datenverarbeitung Verantwortliche einzustufen sind. 2. Hiernach erfordert eine Verbandshaftung weder das Verschulden eines Repräsentanten (§ 30 OWiG) noch eine Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG). Vielmehr sind Unternehmen im Deliktsbereich der DSGVO per se schuldfähig. 3. Die vom EuGH für den Bereich der DSGVO entwickelten sachlich-rechtlichen Grundzüge der Verbandsgeldbuße überformen, prägen und gestalten auch das diesbezügliche nationale Verfahrensrecht (hier § 66 OWiG). 4. Der Bußgeldbescheid muss die natürliche Person, der eine Pflichtverletzung ggf. zur Last fällt, nicht bezeichnen.KG22.01.2024
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142 C 1732/23 - Mietvertrag über Wohnung mit Stellplatz, keine gesonderte MieterhöhungLeitsatz: 1. Wird eine Wohnung zusammen mit einem Tiefgaragenstellplatz vermietet, kann eine Mieterhöhung für das Mietverhältnis nur insgesamt verlangt werden.2. Auch wenn die Mietanteile im Vertrag gesondert ausgewiesen sind, ist ein in zwei Teile aufgespaltenes Mieterhöhungsverlangen unzulässig mit der Folge, dass auch die Zustimmungsklage unzulässig ist.(Leitsätze der Redaktion)AG Koblenz25.01.2024
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67 S 264/22 - Widerspruch nach Eigenbedarfskündigung, in Berlin kein angemessener ErsatzwohnraumLeitsatz: 1. Zu fehlendem Ersatzwohnraum in Berlin als einem die Fortsetzung des Mietverhältnisses rechtfertigenden Härtegrund gemäß § 574 Abs. 2 BGB.2. Bei tatsächlicher Mangellage und hinreichender Bemühungen um Ersatzwohnraum (hier: 244 Bewerbungen in zweieinhalb Jahren) kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Urteil bestimmt werden.3. Die Suche des Mieters muss sich in einer Großstadt wie Berlin nicht auf die gesamte Gemeinde erstrecken.4. Eine längerfristige Fortsetzung des Mietverhältnisses kann nach gerichtlicher Schätzung der ortsüblichen Neuvertragsmiete angeordnet werden.(Leitsätze zu 2 bis 4 von der Redaktion)LG Berlin II25.01.2024