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Urteil Mietvertrag über Wohnung mit Stellplatz, keine gesonderte Mieterhöhung


Schlagworte

Mietvertrag über Wohnung mit Stellplatz, keine gesonderte Mieterhöhung

Leitsätze

1. Wird eine Wohnung zusammen mit einem Tiefgaragenstellplatz vermietet, kann eine Mieterhöhung für das Mietverhältnis nur insgesamt verlangt werden.

2. Auch wenn die Mietanteile im Vertrag gesondert ausgewiesen sind, ist ein in zwei Teile aufgespaltenes Mieterhöhungsverlangen unzulässig mit der Folge, dass auch die Zustimmungsklage unzulässig ist.

(Leitsätze der Redaktion)

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