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Urteil Kein selbständiges Beweisverfahren für Vergleichsmiete
Schlagworte
Kein selbständiges Beweisverfahren für Vergleichsmiete
Leitsatz
Ein Gutachten zur Feststellung der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete kann nicht im selbständigen Beweisverfahren beantragt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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