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  1. VII ZR 26/12 - Konkludente Werkabnahme bei im Wesentlichen mangelfreier Fertigstellung; Verhalten des Auftraggebers als Billigung der erbrachten Leistungen; Abfordern von Bauplänen zur Archivierung; Sekundärhaftung des Architekten; Werkvertrag; Verjährung von Ansprüchen aus Bauvertrag
    Leitsatz: Eine konkludente Abnahme kommt in Betracht, wenn das Werk nach den Vorstellungen des Auftraggebers im Wesentlichen mangelfrei fertiggestellt ist und der Auftragnehmer das Verhalten des Auftraggebers als Billigung seiner erbrachten Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht verstehen darf.
    BGH
    20.02.2014
  2. I ZR 77/12 - Vertragsstrafevereinbarungen
    Leitsatz: a) Ein wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasstes Vertragsstrafeversprechen ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Vertragsstrafe der Höhe nach bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind. Insoweit ist ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem individuell ausgehandelten Vertragsstrafeversprechen, bei dem eine Herabsetzung gemäß § 242 BGB auch im kaufmännischen Verkehr möglich ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05, GRUR 2009, 181 Rn. 41 = WRP 2009, 182 - Kinderwärmekissen). b) Aus § 307 Abs. 1 BGB ergibt sich keine Pflicht, im kaufmännischen Verkehr Vertragsstrafevereinbarungen ausschließlich nach „neuem Hamburger Brauch” abzuschließen.
    BGH
    13.11.2013
  3. V ZR 155/12 - Unwirksamer Zuschlagsbeschluss im Zwangsversteigerungsverfahren über schuldnerfremdes Eigentum; unzureichende/fehlerhafte Bezeichnung des Zwangsversteigerungsobjektes in Terminsbestimmung; falsches Haus ersteigert
    Leitsatz: a) Zuschlagsbeschlüsse (§ 90 ZVG) sind - ebenso wie Grundbucheintragungen - zumindest grundsätzlich objektiv „aus sich heraus" auszulegen. b) Greift ein Zuschlag (§ 90 ZVG) in schuldnerfremdes Eigentum ein, ist er unwirksam, wenn ein verständiger Eigentümer nach dem Inhalt der veröffentlichten Terminsbestimmung seine Betroffenheit nicht erkennen und deshalb auch bei Beachtung gehöriger Sorgfalt seine Rechte nicht wahren konnte.
    BGH
    08.11.2013
  4. XII ZR 132/12 - Ausgleich von finanziellen Zuwendungen nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Darlehen an Lebenspartner; anteilige Aufwendungen; fiktive Miete als Maßstab
    Leitsatz: Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen Ausgleichsansprüche wegen finanzieller Zuwendungen (hier: Darlehensraten) des einen Partners für den Erwerb und Umbau eines im Alleineigentum des anderen Partners stehenden Wohnhauses grundsätzlich insoweit nicht in Betracht, als die Leistungen nicht deutlich über die Miete hinausgehen, die für vergleichbaren Wohnraum aufzuwenden wäre.
    BGH
    08.05.2013
  5. VIII ZB 45/12 - Beweiskraft des Tatbestandes; Geltung auch für die im Urteil aufgeführten prozessualen Parteierklärungen
    Leitsatz: a) Die Beweisregel des § 314 Satz 1 ZPO gilt auch für die im Urteil aufgeführten prozessualen Erklärungen der Parteien, die in der mündlichen Verhandlung abgegeben worden sind (im Anschluss an BVerwG, NJW 1988, 1228). b) Das Rechtsmittel der Berufung ist nicht statthaft, wenn sich eine Partei allein gegen die Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO und nicht zugleich gegen die Hauptsache wendet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - I ZR 92/90, BGHZ 113, 362 ff.; Beschluss vom 19. Oktober 2000 - I ZR 176/00, NJW 2001, 230 unter II). Dies gilt auch dann, wenn die Partei zusammen mit ihrem Streitgenossen Berufung einlegt und sich der Streitgenosse nicht nur gegen die Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO, sondern auch gegen die Verurteilung in der Hauptsache wendet, die von ihm geltend gemachte Beschwer aber nicht die Berufungssumme erreicht.
    BGH
    19.03.2013
  6. XI ZR 498/11 - Verjährungsbeginn bei Schadensersatzansprüchen wegen verschwiegener, aber dem Zeichner gleichwohl bekannter Innenprovision; Rückvergütung
    Leitsatz: Weiß ein Anleger, dass die ihn beratende Bank für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhält, deren Höhe ihm die Bank vor seiner Anlageentscheidung nicht mitgeteilt hat, so hängt der Beginn der Verjährungsfrist seines Schadensersatzanspruches wegen verschwiegener Rückvergütung nicht von der Kenntnis der genauen Höhe der Rückvergütung ab.
    BGH
    26.02.2013
  7. V ZR 180/11 - Singakademie Berlin; Vorrang des Vermögensgesetzes; Enteignungsbegriff; Eintragung als Eigentum des Volkes; besatzungshoheitliche Enteignung; Grundbuchberichtigung; Zuordnung von Volkseigentum; Legalenteignung; Überführung von Volkseigentum; kein Eigentumserwerb der öffentlichen Hand an unrichtig eingetragenem Volkseigentum bei rechtzeitigem Restitutionsantrag
    Leitsatz: Eine Enteignung im Sinne von § 1 VermG liegt nicht vor, wenn ein Privatgrundstück versehentlich als Volkseigentum gebucht wird und die zuständige staatliche Stelle diese Buchung in der irrigen Annahme hinnimmt, das Grundstück sei bereits auf anderer Grundlage enteignet worden. Der Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB wird dann nicht durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen.
    BGH
    07.12.2012
  8. VII ZB 74/11 - Arbeitslosengeld pfändbar; Kosten der Unterkunft; Geldwert von Sachleistungen; Heizkosten; Pfändung
    Leitsatz: Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850 c ff. ZPO pfändbar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706).
    BGH
    25.10.2012
  9. III ZR 104/11 - Mitteilungspflicht des ARoV bei gleichzeitiger Anmeldung von Unternehmens- und Singularrestitution
    Leitsatz: Zur Reichweite der Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden gemäß § 31 Abs. 2 VermG, wenn der die Restitution begehrende Antragsteller sowohl Ansprüche auf Rückübertragung eines Unternehmens als auch auf Rückübertragung einzelner Vermögensgegenstände anmeldet, die zum Vermögen des Unternehmens gehörten.
    BGH
    12.07.2012
  10. V ZR 17/11 - Mitwirkungspflicht zur Vertragsanpassung bei Störung der Geschäftsgrundlage; Grundstückskauf; Mangelhaftung; Sachmangel; Verkauf einer noch unvermessenen Grundstücksfläche; Minderfläche
    Leitsatz: a) Der Anspruch der durch eine Störung der Geschäftsgrundlage benachteiligten Partei auf Vertragsanpassung verpflichtet die andere Partei, an der Anpassung mitzuwirken. Wird die Mitwirkung verweigert, kann die benachteiligte Partei auf Zustimmung zu der als angemessen erachteten Anpassung oder unmittelbar auf die Leistung klagen, die sich aus dieser Anpassung ergibt. b) Die Verletzung der Verpflichtung, an der Anpassung des Vertrages mitzuwirken, kann Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB auslösen. Zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt sie die benachteiligte Partei nur unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 BGB.
    BGH
    30.09.2011