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  1. 21 C 269/21 - Legalisierung der Vormiete nur insoweit, wie sie nicht selbst gegen die Mietpreisbremse verstoßen hat
    Urteil: ...Vorvermietung wäre nach Ansicht des Gerichts im...
    AG Mitte
    04.08.2022
  2. 2-13 S 35/22 - Streitwert der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen
    Urteil: ...werden. Der Prüfungsumfang des Gerichts...
    LG Frankfurt/Main
    08.08.2022
  3. 8 L 1907/22.F - Verfügung der Wohnungsaufsicht zur Wiederherstellung der Warmwasserver-sorgung
    Urteil: ...) verwies das Gericht darauf, dass die...
    VG Frankfurt/Main
    22.08.2022
  4. 67 S 44/22 - Kein langes Warmlaufen in der Tiefgarage
    Leitsatz: Zu einem auf §§ 862 Abs. 1, 858 Abs. 1 BGB beruhenden Unterlassungsanspruch, wenn der Nutzer eines Tiefgaragenstellplatzes sein Fahrzeug länger als 90 Sekunden innerhalb der Tiefgarage „warmlaufen“ lässt.
    LG Berlin
    23.08.2022
  5. VIII ZR 429/21 - Befürchtete Verschlimmerung der Krankheit als unzumutbare Härte, Einholung eines Fachgutachtens
    Urteil: ...Vermieters habe sich das Gericht regelmäßig...
    BGH
    30.08.2022
  6. VIII ZR 233/21 - Preisanpassungsklauseln in Fernwärmeverträgen, Vattenfall
    Leitsatz: a) Zu den Anforderungen an die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen (im Anschluss an Senatsurteile vom 26. Januar 2022 - VIII ZR 175/19, NJW 2022, 1935, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 6. April 2022 - VIII ZR 295/20, NJW 2022, 1944; vom 1. Juni 2022 - VIII ZR 287/20, ZIP 2022, 1494, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 6. Juli 2022 - VIII ZR 28/21, juris, und VIII ZR 155/21, juris). b) Ausschließlich prozessökonomische Gründe rechtfertigen eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass eine klageerweiternde Anschlussberufung (§ 264 Nr. 2 ZPO) nur innerhalb der für die Berufungserwiderung gesetzten Frist nach § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässig ist, auch dann nicht, wenn die Anschlussberufung eine Reaktion auf eine nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung oder gar erst nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist eingetretene Veränderung der Umstände darstellt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12, NJW 2015, 2812 Rn. 28, 32 f.; vom 9. Juni 2020 - X ZR 142/18, GRUR 2020, 986 Rn. 47, 62; vom 7. Dezember 2007 - V ZR 210/06, NJW 2008, 1953 Rn. 26).
    BGH
    31.08.2022
  7. VIII ZR 232/21 - Preisanpassungsklauseln in Fernwärmeverträgen, Vattenfall
    Leitsatz: a) Zu den Anforderungen an die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen (im Anschluss an Senatsurteile vom 26. Januar 2022 - VIII ZR 175/19, NJW 2022, 1935, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 6. April 2022 - VIII ZR 295/20, NJW 2022, 1944; vom 1. Juni 2022 - VIII ZR 287/20, ZIP 2022, 1494, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 6. Juli 2022 - VIII ZR 28/21, juris, und VIII ZR 155/21, juris). b) Ausschließlich prozessökonomische Gründe rechtfertigen eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass eine klageerweiternde Anschlussberufung (§ 264 Nr. 2 ZPO) nur innerhalb der für die Berufungserwiderung gesetzten Frist nach § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässig ist, auch dann nicht, wenn die Anschlussberufung eine Reaktion auf eine nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung oder gar erst nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist eingetretene Veränderung der Umstände darstellt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12, NJW 2015, 2812 Rn. 28, 32 f.; vom 9. Juni 2020 - X ZR 142/18, GRUR 2020, 986 Rn. 47, 62; vom 7. Dezember 2007 - V ZR 210/06, NJW 2008, 1953 Rn. 26).
    BGH
    31.08.2022
  8. VIII ZR 234/21 - Preisanpassungsklauseln in Fernwärmeverträgen, Vattenfall
    Leitsatz: a) Zu den Anforderungen an die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen (im Anschluss an Senatsurteile vom 26. Januar 2022 - VIII ZR 175/19, NJW 2022, 1935, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 6. April 2022 - VIII ZR 295/20, NJW 2022, 1944; vom 1. Juni 2022 - VIII ZR 287/20, ZIP 2022, 1494, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 6. Juli 2022 - VIII ZR 28/21, juris, und VIII ZR 155/21, juris). b) Ausschließlich prozessökonomische Gründe rechtfertigen eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass eine klageerweiternde Anschlussberufung (§ 264 Nr. 2 ZPO) nur innerhalb der für die Berufungserwiderung gesetzten Frist nach § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässig ist, auch dann nicht, wenn die Anschlussberufung eine Reaktion auf eine nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung oder gar erst nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist eingetretene Veränderung der Umstände darstellt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12, NJW 2015, 2812 Rn. 28, 32 f.; vom 9. Juni 2020 - X ZR 142/18, GRUR 2020, 986 Rn. 47, 62; vom 7. Dezember 2007 - V ZR 210/06, NJW 2008, 1953 Rn. 26).
    BGH
    31.08.2022
  9. VG 19 L 112/22 - Kommunales Vorkaufsrecht, Abwendungsvereinbarung, Wegfall der Ge-schäftsgrundlage
    Leitsatz: 1. Eine Abwendungsvereinbarung kann im Einzelfall (auch) als Vergleichsvertrag einzuordnen sein, mit der Folge, dass eine Nichtigkeit nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG ausscheidet.2. Eine Abwendungsvereinbarung, die wegen eines irrtümlich angenommenen kommunalen Vorkaufsrechts getroffen wurde, kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden.(Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    09.09.2022
  10. 2-13 S 38/21 - Formale Mängel der Einladung zur Eigentümerversammlung
    Leitsatz: Leidet eine Einladung zu einer Eigentümerversammlung an verschiedenen formalen Mängeln, die in der Gesamtschau dazu führen, dass den Eigentümern die Teilnahme an der Versammlung unzumutbar ist, sind dadurch die Teilnahme- und Mitwirkungsrechte der Wohnungseigentümer in gravierender Weise beeinträchtigt, so dass die gefassten Beschlüsse, ohne dass es auf eine Kausalität ankommt, für ungültig zu erklären sind.
    LG Frankfurt/Main
    15.09.2022