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Urteil Streitwert der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen
Schlagworte
Streitwert der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen
Leitsatz
Für den Streitwert der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen nach § 28 Abs. 2 WEG n.F. ist weiter die bisherige Rechtsprechung des BGH (Beschluss v. 9. Februar 2017 - V ZR 188/16) heranzuziehen, wonach der Nennbetrag der Jahresabrechnung für das Gesamtinteresse und der auf den Kläger entfallende Anteil als Einzelinteresse maßgeblich ist.
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