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Urteil Kein langes Warmlaufen in der Tiefgarage
Schlagworte
Kein langes Warmlaufen in der Tiefgarage
Leitsatz
Zu einem auf §§ 862 Abs. 1, 858 Abs. 1 BGB beruhenden Unterlassungsanspruch, wenn der Nutzer eines Tiefgaragenstellplatzes sein Fahrzeug länger als 90 Sekunden innerhalb der Tiefgarage „warmlaufen“ lässt.
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