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  1. VIII ZR 38/21 - Erledigungserklärung, Beschwer des Rechtsmittelführers, Sachinteresse, Kos-teninteresse
    Leitsatz: a)  Nach einer einseitigen Erledigungserklärung richtet sich die Beschwer des Rechtsmittelführers regelmäßig nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten; an die Stelle des Sachinteresses tritt das Kosteninteresse (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. März 1993 - VI ZR 249/92, NJW-RR 1993, 765 unter II 2 b aa; Beschlüsse vom 1. März 2011 - VIII ZR 19/10, WuM 2011, 247 Rn. 3; vom 18. Juni 2015 - V ZR 224/14, NJW 2015, 3173 Rn. 3; vom 29. Juni 2017 - III ZR 540/16, juris Rn. 8; vom 10. April 2018 - II ZR 149/17, juris Rn. 4). b)  Eine andere Beurteilung kommt unter anderem dann in Betracht, wenn aus der angegriffenen Entscheidung rechtskräftige Feststellungen zu Ansprüchen hergeleitet werden, die noch zwischen den Parteien streitig sind (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - III ZR 540/16, juris Rn. 8; vom 10. April 2018 - II ZR 149/17, juris Rn. 4). Grundsätzlich bestimmt in solchen Fällen allein der Umfang dieser Ansprüche die Beschwer. c)  Beruft sich ein Beschwerdeführer auf diese Ausnahme, hat er - innerhalb der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, die es dem Revisionsgericht ermöglichen, die Höhe solcher Ansprüche zu bestimmen.
    BGH
    08.02.2022
  2. 13 C 285/18 - Kündigung wegen ungenehmigter Mietereinbauten
    Leitsatz: Eingriffe in die bauliche Substanz, namentlich bauliche Veränderungen der Mieträume - hier: Einbau einer Badewanne inklusive der Verlegung von Wasserleitungen und der Verfliesung sowie der Einbau eines Boilers -, sind dem Mieter in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet; eine Zuwiderhandlung berechtigt den Vermieter zur ordentlichen Kündigung und gibt ihm einen Anspruch auf Rückbau.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    08.02.2022
  3. 10 C 46/21 - Neuvermietung nach umfassender Modernisierung
    Leitsatz: 1. Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Neuvermietung nach umfassender Modernisierung (hier: Bad, Sammelheizung, Isolierglasfenster, Leitungssystem und Elektrik).2. Bei einer substantiierten Darlegung der Maßnahmen durch Beifügung von Rechnungen, Leistungsverzeichnissen und Fotos ist ein pauschales Bestreiten der Maßnahmen und der Kosten durch den Kläger unbeachtlich.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    09.02.2022
  4. O 1/19 Baul - Unwirksame Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
    Leitsatz: Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen für die wirksame Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts.(Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    09.02.2022
  5. V ZB 87/20 - Löschung einer auf einem GbR-Grundstück lastenden Löschung einer Grund-schuld nach dem Tod eines Gesellschafters
    Leitsatz: 1. Nach dem Tod des Gesellschafters einer im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragenen GbR stellt die Buchposition des Gesellschafters keine gesondert vererbliche Rechtsposition dar; die Rechtsnachfolge in die Gesellschafterstellung vollzieht sich insgesamt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags. 2. Soll eine auf dem Grundstück einer GbR lastende Grundschuld nach dem Tod eines Gesellschafters mit Zustimmung des Testamentsvollstreckers und der verbliebenen Gesellschafter gelöscht werden, ohne zuvor das Grundbuch zu berichtigen, muss die Zustimmungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nachgewiesen werden (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 136/16 -, NJW 2017, 3715 Rn. 16 a. E.). 3. Der Nachweis der Zustimmungsbefugnis ist jedenfalls dann erbracht, wenn sich aus der in der Form des § 29 GBO eingereichten Zustimmungserklärung des Testamentsvollstreckers und der übrigen Gesellschafter ergibt, dass es keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag gibt und besondere gesellschaftsvertragliche Abreden für den Todesfall nicht getroffen worden sind, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für Zweifel an diesen Angaben bestehen; eidesstattlicher Versicherungen bedarf es nicht.
    BGH
    10.02.2022
  6. OVG 10 N 76.18 - Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, Verletzung des Abstandsflächen-rechts sowie eine Grenzverletzung durch ein Gartenhaus auf dem Grundstück des Beigeladenen
    Leitsatz: ...Gericht zwar im Ortstermin die...
    OVG Berlin-Brandenburg
    11.02.2022
  7. 55 S 25/21 WEG - Konten sind als Fremdkonten der GdWE anzulegen, offenes Treuhandkonto rechtfertigt ohne Abmahnung nicht die sofortige Verwalterabberufung
    Leitsatz: 1. Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft sind seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaften als Fremdkonten anzulegen, bei denen die Eigentümergemeinschaft Kontoinhaberin und der Verwalter lediglich kontoführungsbefugt ist.2. Die Führung des WEG-Kontos als offenes Treuhandkonto rechtfertigt - ohne vorherige Abmahnung - gleichwohl nicht die sofortige Abberufung der Verwalterin aus wichtigem Grund.
    LG Berlin
    15.02.2022
  8. XII ZR 17/21 - Fortbestehende Mietzahlungspflicht trotz coronabedingter Schließung, Be-rücksichtigung von staatlichen Corona-Hilfen
    Urteil: ...dieser Grundlage habe das Gericht dann in...
    BGH
    16.02.2022
  9. L 32 AS 139/22 B ER WA - Einstweilige Anordnung zur Abwendung der Wohnungslosigkeit, Überschreitung der Richtwerte für angemessene Bruttokaltmieten
    Leitsatz: 1. Mietschulden sind in dem Umfang zu übernehmen, in dem dies zur Abwendung der Wohnungslosigkeit notwendig ist. Dazu gehören auch Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren.2. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes kann das auch in Betracht kommen, wenn die Richtwerte nach den Ausführungsvorschriften (AV-Wohnen) überschritten sind.3. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann nicht abschließend geprüft werden, ob den AV-Wohnen ein schlüssiges Konzept zur hinreichenden Verfügbarkeit von Wohnraum zugrunde liegt.(Leitsätze der Redaktion)
    LSG Berlin-Brandenburg
    21.02.2022
  10. 2 W 42/21 - Einstweilige Verfügung bei Doppelvermietung
    Leitsatz: Im Falle der Doppelvermietung kann jeder Mieter zur Sicherung seines Anspruchs gegen den Vermieter auf Gewährung des Gebrauchs an dem Mietobjekt eine einstweilige Verfügung gerichtet auf Unterlassung der Besitzverschaffung an einen Dritten erwirken. Hierdurch werden weder die Privatautonomie des Vermieters noch die schuldrechtlichen Rechte des anderen Mieters verletzt. Die Regelung für den Doppelkauf ist hingegen nicht anwendbar. Die Rechtslage duldet außerhalb des Insolvenzverfahrens den Wettbewerb der Gläubiger.
    OLG Frankfurt/Main
    21.02.2022