« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (7511 - 7520 von 7983)

  1. 2Z BR 139/00 - Aufnahme von Tagesordnungspunkten für Eigentümerversammlung; Protokollierung von Beschlüssen ohne Anzahl der Stimmen
    Leitsatz: 1. Ein Eigentümerbeschluß ist grundsätzlich nicht deswegen ungültig, weil die Versammlungsniederschrift lediglich festhält, daß er mit Mehrheit gefaßt wurde, ohne die Anzahl der Für- und Gegenstimmen anzugeben. 2. Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung ist gegen den Verwalter gerichtlich geltend zu machen. Zur Auslegung eines solchen Antrags, der sich gegen die übrigen Wohnungseigentümer richtet, als Antrag gegen den Verwalter. 3. Zum Rechtsmißbrauch bei der Geltendmachung des Anspruchs auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung.
    BayObLG
    12.07.2001
  2. 2Z BR 29/99 - Niederlegung; Verwalteramt; wichtiger Grund; Kündigung; Verwaltervertrag; Formalbeleidigung; Schadensersatz
    Leitsatz: 1. In der Erklärung des Verwalters, er lege die Ausübung des Verwalteramts aus wichtigen Gründen fristlos nieder, liegt in der Regel auch die außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrags. Will der Verwalter Rechte aus dem Verwaltervertrag, insbesondere den Vergütungsanspruch, wahren, bedarf es dazu grundsätzlich eines ausdrücklichen Vorbehalts. Offen bleibt, ob überhaupt zwischen der Niederlegung des "Verwalteramts" und der Kündigung des Verwaltervertrages durch den Verwalter zu unterscheiden ist. 2. Aus dem Abstimmungsverhalten der Wohnungseigentümer (hier Ablehnung des Antrags, den Verwaltungsbeirat abzuberufen) kann der Verwalter wohl einen Grund für die außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrags herleiten, nicht aber einen Schadensersatzanspruch gegen die Wohnungseigentümer gemäß § 628 Abs. 2 BGB. Denn die Wohnungseigentümer sind dem Verwalter gegenüber aufgrund des Verwaltervertrags grundsätzlich zu keinem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichtet. Ein solcher Schadensersatzanspruch kann aber gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer und Mitglied des Verwaltungsbeirats bestehen, der die außerordentliche Kündigung des Verwalters durch schuldhaftes vertragswidriges Verhalten (hier: wiederholte schriftliche beleidigende und herabsetzende Äußerungen gegenüber dem Geschäftsführer der Verwalterin) ausgelöst hat.
    BayObLG
    29.09.1999
  3. 2Z BR 53/98 - Nießbrauch an Wohnungseigentum; Stimm- und Anfechtungsrecht des Nießbrauchers
    Leitsatz: Dem Nießbraucher an einem Wohnungseigentum steht im Verfahren über die Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen kein eigenes Antragsrecht zu; dies gilt auch bei der Anfechtung von Beschlüssen, die die Nutzung von Sondereigentum oder gemeinschaftlichem Eigentum oder die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen.
    BayObLG
    25.06.1998
  4. RE-Miet 3/94 - Rechtsentscheid; Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung; Untervermietungserlaubnisanspruch
    Leitsatz: Unterläßt es der Mieter von Wohnraum, vor der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, so verletzt er seine mietvertraglichen Pflichten. Diese Pflichtverletzung kann ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung gemäß § 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB begründen, auch wenn dem Mieter gemäß § 549 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters zusteht. Das Bestehen eines solchen Anspruchs ist im Rahmen der Prüfung zu würdigen, ob im Einzelfall eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung vorliegt und ob der Mieter schuldhaft gehandelt hat.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    26.04.1995
  5. 1 S 349/94 - Restitutionsbescheid; Rückübertragungsbescheid; sofortige Vollziehbarkeit; Sofortvollzug
    Leitsatz: Der die Rückgabe eines Grundstücks aussprechende Bescheid kann für sofort vollziehbar erklärt werden mit der Wirkung, daß das Eigentum nach Eintragung der Änderung ins Grundbuch übergeht.
    Sächsisches OVG
    08.12.1994
  6. 3 U 68/93 - Umdeutung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages; Grundstückskaufsvertragsumdeutung; Besitzüberlassung als entgeltlicher Nutzungsvertrag; Nutzungsvertrag; Moratorium; Besitzrechtübertragung; Gebäudeeigentum; Bebauung mit Billigung staatlicher Stellen
    Leitsatz: 1. Keine Umdeutung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages in einen Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrag. 2. Besitzüberlassung als entgeltlicher Nutzungsvertrag. 3. Moratorium nach Art. 233 § 2 a EGBGB als Grundlage zur Befugnis zur Übertragung des Besitzrechts. 4. Bebauung mit Billigung staatlicher Stellen
    Brdbg. OLG
    07.09.1994
  7. 20 REMiet 1/92 - Kündigung von Wohnraum, Zustimmung des Betriebsrats, Werkwohnung
    Leitsatz: Die in § 75 Abs. 2 Nr. 2 B PersVG und in § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG geforderte Zustimmung des Personal- oder Betriebsrats zur Kündigung von Wohnräumen ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung nur bis zur rechtswirksamen Auflösung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.
    OLG Frankfurt/Main
    14.08.1992
  8. OVG 2 A 9.88 - Bebauungsplan; Planungsrecht; Umplanung eines Wohngebiets in ein Gewerbegebiet; Abwägungsgebot
    Leitsatz: 1. Zum Abwägungsgebot bei der Umplanung eines Wohngebiets in ein Gewerbegebiet. 2. Das (teilweise) Außerkrafttreten eines Bebauungsplanes wegen Funktionslosigkeit ist auch im Normenkontrollverfahren zu prüfen. 3. Zur Wirksamkeit und Überleitung des Berliner Planungsrechts in der Bauordnung von 1958 in Verbindung mit dem Baunutzungsplan von 1958/1961.
    OVG Berlin,
    31.03.1992
  9. 1 U 15/91 - Vormerkung für Rückübertragungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Veräußerungsverbot gegen Verfügungsberechtigten; Belastungsverbot für Unterlassungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Verfügungsverbot über restitutionsbelastetes Grundstück; Machtmissbrauch durch Aufbau-Enteignung; Seilschaftshandeln
    Leitsatz: 1. Ein Rückübertragungsanspruch nach § 3 Abs. 1 VermG kann nicht im Wege der Eintragung einer Vormerkung gesichert werden. 2. Zur Sicherung des schuldrechtlichen Unterlassungsanspruchs aus § 3 Abs. 3 VermG ist der Erlaß eines gerichtlichen Veräußerungs- und Belastungsverbotes mit dinglicher Wirkung grundsätzlich zulässig. 3. Die ordnungsgemäße Anmeldung eines Rückübertragungsanspruches allein kann noch nicht den im Wege eines gerichtlichen Verfügungsverbotes sicherungsfähigen gesetzlichen Unterlassungsanspruch begründen; dafür bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung des Rückübertragungsanspruches selbst und dessen Gefährdung. An Darlegung und Glaubhaftmachung sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen. 4. Ein Anhaltspunkt dafür, daß eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz dennoch von dem Regelungsbereich des § 1 Abs. 2 und/oder Abs. 3 VermG erfaßt wird, liegt vor, wenn der Alteigentümer glaubhaft gemacht hat, vom Enteignungsverfahren keine Kenntnis erlangt zu haben; insofern scheidet die Möglichkeit einer Enteignung durch Machtmißbrauch nicht von vornherein aus. 5. Zum Seilschaftshandeln.
    BezG Gera
    19.11.1991
  10. RE-Miet 3/90 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Kündigung der Wohnung im Zweifamilienhaus
    Leitsatz: Das Kündigungsrecht des § 564 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB setzt nicht voraus, daß der kündigende Vermieter bereits bei Abschluß des Miet-vertrages im Haus gewohnt hat hat (Anschluß an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Koblenz vom 25.5.1981 4 W -RE 277/81, OLGZ 1981, 455).
    BayObLG
    31.01.1991