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BVerwG 4 C 43.87 - Tiefgaragenbonus; Garagenbonus; Stellplatzpflicht; ErmächtigungsgrundlageLeitsatz: Bei der Festsetzung der Vergünstigung des § 21 a Abs. 5 BauNVO (sog. Tiefgaragenbonus) bedarf es keiner ausdrücklichen Bestimmung einer Höchstgrenze. Der Tiefgaragenbonus ist auf diejenigen Garagen beschränkt, die der Bauherr in Erfüllung der ihm obliegenden Stellplatzpflicht errichtet hat. § 25 c Abs. 2 BauNVO ist wegen Fehlens einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage nichtig.BVerwG27.02.1992
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OVG 10 S 49.20 - Veränderungssperre, Erlass einer einstweiligen Anordnung, Mindestmaß an konkreten Planungsvorstellungen, Flächen für GemeinbedarfLeitsatz: Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein wird. Dieses Mindestmaß ist gewahrt, wenn das Bezirksamt im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung in Form von Festsetzungen für Flächen für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zur Errichtung einer Schule hatte.OVG Berlin-Brandenburg22.03.2021
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OVG 10 B 1.14 - Vergnügungsstätten, Wettbüro, kommerzielle Unterhaltung, Nutzungsänderung, allgemeines Wohngebiet, gewerbliche Kleinbetriebe, Rücksichtnahmegebot, Zumutbarkeit, städtebauliche GrundsätzeLeitsatz: 1. Zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in Form von Wettbüros in einem allgemeinen Wohngebiet des übergeleiteten Baunutzungsplans für Berlin 1958/60. 2. In allgemeinen Wohngebieten des Baunutzungsplans sind kerngebietstypische Wettbüros gemäß § 7 Nr. 8 Buchst. b BauO BE 1958 unzulässig, da sie generell störende gewerbliche Betriebe sind, die Nachteile oder Belästigungen für die Wohnnutzung der näheren Umgebung verursachen können. Bei nicht kerngebietstypischen Wettbüros kommt es auf die Beurteilung der Umstände des Einzelfalls an. 3. Im Rahmen des in § 7 Nr. 5 BauO BE 1958 enthaltenen landesrechtlichen Rücksichtnahmegebots kann bei der gebotenen Einzelfallbeurteilung in allgemeinen Wohngebieten des Baunutzungsplans die Regelung des § 4 BauNVO als sachverständige Konkretisierung allgemeiner moderner städtebaulicher Grundsätze für die Frage der Zumutbarkeit einer Vergnügungsstätte (hier: Wettbüro) für die Wohnnutzung in der näheren Umgebung als Bewertungshilfe berücksichtigt werden.OVG Berlin-Brandenburg06.10.2015
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OVG 11 A 1.08 - Abstrakte Normenkontrolle; Baumschutzsatzung; Gehölzschutzsatzung Kleinmachnow; (Nicht-) Geltung des BNatSchG 2009; Erforderlichkeit der Schutzgebietsausweisung; flächendeckender Gehölzschutz; Schutz von Bäumen mit geringem Stammumfang; landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Ausgleichsabgabenerhebung; Zulässigkeit einer Ersatzpflanzliste; Umfang der Ersatzpflanzung; mehrjähriges Nachpflanzgebot; Umfang der Ausgleichsabgabe (Wertansatz, Anwuchs- und Pflegekosten, Umsatzsteuer)Leitsatz: 1. Zum Umfang des Handlungs- und Gestaltungsspielraums einer Gemeinde beim Aufstellen einer Baumschutzverordnung. 2. Zur flächendeckenden Unterschutzstellung des Baumbestandes einer Gemeinde. 3. Zur Erhebung einer Ausgleichsabgabe für Fällgenehmigungen. (Leitsätze der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg10.02.2011
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6 L 223.17 - Tagessatz-Vermietung von Wohnraum an Flüchtlinge, Zweckentfremdung, MöbliertwohnungenLeitsatz: Die Vermietung von Wohnraum an Flüchtlinge nach Maßgabe tageweiser Kostenübernahmen verstößt gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Zur Sachverhaltsermittlung dürfen Behördenmitarbeiter den Wohnraum betreten, auch wenn der Inhaber dies nicht gestattet. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin10.05.2017
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1 B 1/92 V - Aussetzung der Vollziehung; Enteignungen nach dem Aufbaugesetz; Gegenkonzept; Streitwert in vorläufigenLeitsatz: 1. Der defensive vorläufige Rechtsschutz nach § 80 a Abs. 3 VwGO setzt einen erfolglosen Antrag des Dritten auf behördliche Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 6 VwGO nicht voraus. 2. Im Verfahren nach § 3 a Vermögensgesetz ist die Beschwerde gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nach §§ 80, 80 a VwGO gem. § 37 Abs. 2 VermG statthaft. 3. Zur Frage, inwieweit Enteignungen nach dem Aufbaugesetz der DDR dem Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes unterliegen. 4. Ein "Gegenkonzept" des Berechtigten ist im Verfahren nach § 3 a VermG nur beachtlich, wenn es spätestens bis zum Erlaß des Ausgangsbescheides vorgelegt worden ist. 5. Im Bescheid nach § 3 a VermG ist der voraussichtliche Kaufpreis des Vermögensgegenstandes mitzuteilen. 6. Der Streitwert beträgt in vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen Entscheidungen nach § 3 a VermG 1/20 des Kaufpreises /Verkehrswertes.BezG Potsdam18.03.1992
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1 BvR 3132/08 - Einräumung von Bruchteilseigentum im Wege des Durchgriffs auf „weggeschwommene Vermögenswerte”; Erwerb mit „Mitteln des Unternehmens” nach verfolgungsbedingter Schädigung; GAGFAHLeitsatz: 1. Die Auffassung des BVerwG (Beschluss vom 16. September 2008 BVerwG 8 C 9.08 - ZOV 2009, 43 - und Urteil vom 2. April 2008 – BVerwG 8 C 7.07 ZOV 2008, 160) in § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG sei als Tatbestandsvoraussetzung ein Erwerb von Vermögensgegenständen, die diesem nach der Schädigung zugeflossen sind, „mit Mitteln des Unternehmens" hineinzulesen, ist ebenso verfassungsrechtlich unbedenklich wie die Auffassung, dass „Mittel des Unternehmens" nur solche seien, die im Zeitpunkt der Beteiligungsentziehung vorhanden gewesen seien. 2. Auch die sich daran ausrichtende Auslegung, ob eine qualitative Veränderung der Kapitalgrundlage vorliegt, die einen Zurechnungszusammenhang mit den ursprünglichen Unternehmensmitteln ausschließen soll, und die deren „vollständigen Verbrauch" nicht etwa erst im Fall einer vor der Kapitalveränderung eingetretenen Überschuldung annimmt, findet eine hinreichende Stütze in Sinn und Zweck der Vorschrift. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG12.01.2011
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1 BvR 2736/08 - Anspruch auf angemessenen Wertausgleich für Anwohner des Flughafens SchönefeldLeitsatz: 1. Gemeinwohlinteressen müssen hinter der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes zurückstehen, wenn ein Grundstück den wesentlichen Teil des Vermögens des Eigentümers bildet und die Grundlage seiner privaten Lebensführung darstellt. 2. Die Entschädigungsregelung für vom Ausbau des Flughafens Schönefeld betroffene Grundstückseigentümer, die auf einen Stichtag abgestellt, an dem schon eine Wertminderung von über 50 % eingetreten war, verstößt gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG23.02.2010
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1 BvL 17/00 - Entschädigung für überschuldete Mietwohngrundstücke; Eigentumsverzicht; Schenkung; Erbausschlagung; nicht kostendeckende MietenLeitsatz: § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vom 27. September 1994 ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig. Deshalb ist auch für Mietshausgrundstücke im Beitrittsgebiet, die in der Deutschen Demokratischen Republik auf Grund nicht kostendeckender Mieten und infolgedessen eingetretener oder unmittelbar bevorstehender Überschuldung durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommen wurden und nicht in Natur zurückgegeben werden können, eine Entschädigung zu gewähren.BVerfG10.10.2001
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1 BvR 1859/91 - Verfassungsbeschwerde; Subsidiarität; Verfügungsverbot über restitutionsbefangene GrundstückeLeitsatz: Einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor Erschöpfung des Rechtswegs (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG) kann entgegenstehen, daß die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt ist. Das gilt besonders dann, wenn der Streit in erster Linie die Auslegung einfachen Rechts betrifft und das Bundesverfassungsgericht Aussagen über den Inhalt einer Regelung treffen müßte, zu der sich noch keine gefestigte Rechtsprechung der Fachgerichte entwickelt hat.BVerfG25.03.1992