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Urteil Nießbrauch an Wohnungseigentum
Schlagworte
Nießbrauch an Wohnungseigentum; Stimm- und Anfechtungsrecht des Nießbrauchers
Leitsatz
Dem Nießbraucher an einem Wohnungseigentum steht im Verfahren über die Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen kein eigenes Antragsrecht zu; dies gilt auch bei der Anfechtung von Beschlüssen, die die Nutzung von Sondereigentum oder gemeinschaftlichem Eigentum oder die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen.
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