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Urteil Umdeutung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages
Schlagworte
Umdeutung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages; Grundstückskaufsvertragsumdeutung; Besitzüberlassung als entgeltlicher Nutzungsvertrag; Nutzungsvertrag; Moratorium; Besitzrechtübertragung; Gebäudeeigentum; Bebauung mit Billigung staatlicher Stellen
Leitsätze
1. Keine Umdeutung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages in einen Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrag.
2. Besitzüberlassung als entgeltlicher Nutzungsvertrag.
3. Moratorium nach Art. 233 § 2 a EGBGB als Grundlage zur Befugnis zur Übertragung des Besitzrechts.
4. Bebauung mit Billigung staatlicher Stellen
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