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Suchergebnis Urteilssuche (7431 - 7440 von 7807)

  1. VG 13 K 184.19 - Stellplätze für Elektroautos im Innenhof
    Leitsatz: Der Bau von Stellplätzen für Elektroautos im Innenhof verstößt wegen der zu erwartenden Beeinträchtigung durch Geräusche gegen das Rücksichtnahmegebot.(Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    31.03.2022
  2. VG 19 K 204.18 - Keine Baugenehmigung für verfahrensfreie Vorhaben
    Leitsatz: 1. Für verfahrensfreie Vorhaben kann eine Baugenehmigung nicht erteilt werden. 2. Nicht jegliches grundstücksbezogene Verhalten unterfällt der Bebauungstiefe. 3. Ein als Zufahrt genutzter unbefestigter Grundstücksstreifen kann nicht als baurechtlich relevante Anlage eingestuft werden, an die Anforderungen des Baurechts gestellt werden.
    VG Berlin
    22.01.2021
  3. VG 19 L 112/22 - Kommunales Vorkaufsrecht, Abwendungsvereinbarung, Wegfall der Ge-schäftsgrundlage
    Leitsatz: 1. Eine Abwendungsvereinbarung kann im Einzelfall (auch) als Vergleichsvertrag einzuordnen sein, mit der Folge, dass eine Nichtigkeit nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG ausscheidet.2. Eine Abwendungsvereinbarung, die wegen eines irrtümlich angenommenen kommunalen Vorkaufsrechts getroffen wurde, kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden.(Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    09.09.2022
  4. VG 19 L 97/21 - Vorläufige Untersagung der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
    Leitsatz: 1. Die Erklärung, gem. § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern, steht der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nicht entgegen.2. Der Streitwert einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung zur Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Mehrfamilienhäusern bemisst sich auf für Fall einer vorläufigen Untersagung einer begehrten Aufteilung nach der Anzahl der Wohnungen, wobei pro Wohnung 5.000 € in Ansatz zu bringen sind.(Leitsatz 2 von der Redaktion)
    VG Berlin
    02.07.2021
  5. VG 19 K 482/20 - Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag unter Berücksichtigung wendebedingter Effekte, Unplausibilität des veränderbaren Lagewertanteils
    Leitsatz: 1. Die Rechtsprechung des Zweiten Senats des OVG Berlin-Brandenburg zur Berücksichtigung „wendebedingter Effekte“ im ehemaligen Sanierungsgebiet Spandauer Vorstadt ist grundsätzlich auch auf andere Sanierungsgebiete übertragbar. 2. Die vom Zweiten Senat herausgestellte „historische Einmaligkeit“ der Spandauer Vorstadt ist nicht in dem Sanierungsgebiet selbst, sondern in den gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Ereignissen im Zusammenhang mit der Wende und Wiedervereinigung zu sehen.3. Die Kammer lässt offen, ob auch in der Rosenthaler Vorstadt „wendebedingte Effekte“ der Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag entgegenstehen.4. Der streitgegenständliche Ausgleichsbetragsbescheid ist - unabhängig von der Frage der (fehlenden) Berücksichtigung wendebedingter Effekte - materiell rechtswidrig, weil der bei der Berechnung des festgesetzten Ausgleichsbetrags eingesetzte Wert des höchstmöglich veränderbaren Lagewertanteils (LVmax) von 25 % nicht hinreichend plausibilisiert ist.(Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    30.11.2022
  6. VG 13 K 368/22 - Erteilung einer Umwandlungsgenehmigung von Miet- in Wohnungseigentum
    Leitsatz: Die Genehmigungsvoraussetzung des § 250 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB, dass „das Wohnungseigentum … an mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden soll“, ist dahin auszulegen, dass für die Genehmigung der Bildung von Wohnungseigentum nach einer Prognose im jeweiligen Einzelfall hinreichend sicher feststehen muss, dass das Wohnungseigentum auch tatsächlich an das Mieterquorum veräußert wird.
    VG Berlin
    07.09.2023
  7. VG 29 K 12.14 - Entschädigung für den verfolgungsbedingten Unternehmensverlust (Bank), Wertansätze aus Reichsfluchtsteuerbescheiden, Schätzung der Bemessungsgrundlage für Unternehmensanteile bei fehlendem Einheitswertbescheid
    Leitsatz: Auch wenn der in den Reichsfluchtsteuerbescheiden angegebene Wert auf den Einheitswert eines Unternehmens schließen lassen kann, reicht die Wertangabe für den Anteil an einer oHG in einem Reichsfluchtsteuerbescheid nicht als Nachweis des Einheitswertes des Betriebsvermögens aus, weil es sich um einen festgestellten Einheitswert oder einen geschätzten Wert handeln konnte. Bei Festsetzung der Entschädigung muss nicht auf eine Schätzung zeitnah zur Schädigung zurückgegriffen werden, wenn ihr Zustandekommen nicht nachvollziehbar ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    14.04.2016
  8. VG 8 L 201/20 - Untersagung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB aufgrund des Berliner Mietendeckels
    Leitsatz: 1. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln ist eine Miete verboten, die die am 18. Juni 2019 (Stichtag) wirksam vereinbarte Miete überschreitet (Mietenstopp). Die Vorschrift stellt eine Preisbestimmung dar, die insbesondere die Vereinbarung, Forderung und Entgegennahme einer die Stichtagsmiete überschreitenden Miete untersagt. Untersagt ist damit insbesondere auch die gerichtliche Durchsetzung eines Mieterhöhungsverlangens, das mit der Zusage verbunden ist, die erhöhte Miete vorerst nicht zu fordern (sog. „Schattenmiete“).2. Die erkennende Kammer hat nach dem im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzulegenden Maßstab keine durchgreifenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Mietenstopps nach § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln.(Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    30.03.2021
  9. VG 6 L 236/21 - Einstweiliger Rechtschutz gegen Nebenbestimmungen einer zweckentfremdungsrechtlichen Abrissgenehmigung
    Urteil: ...Das Gericht hat dem Antrag...
    VG Berlin
    30.09.2021
  10. 19 K 61/21 - Genehmigung für den Anbau einer Aufzugsanlage
    Leitsatz: 1. Die Gemeinde kann in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. 2. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Änderung einer baulichen Anlage der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungsstandards einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dient.
    VG Berlin
    25.05.2023