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Urteil Keine Baugenehmigung für verfahrensfreie Vorhaben
Schlagworte
Keine Baugenehmigung für verfahrensfreie Vorhaben
Leitsätze
1. Für verfahrensfreie Vorhaben kann eine Baugenehmigung nicht erteilt werden.
2. Nicht jegliches grundstücksbezogene Verhalten unterfällt der Bebauungstiefe.
3. Ein als Zufahrt genutzter unbefestigter Grundstücksstreifen kann nicht als baurechtlich relevante Anlage eingestuft werden, an die Anforderungen des Baurechts gestellt werden.
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