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Suchergebnis Urteilssuche (7381 - 7390 von 7807)
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V ZB 36/19 - Unterschiedlicher Wert der Beschwer bei Beschlussanfechtung für anfechtende und beklagte Wohnungseigentümer, Negativbeschluss und ordnungsgemäße Verwaltung, Sonderumlage für Zahlung eines gerichtlich angeforderten KostenvorschussesDer Fall: ...Gericht vorgesehene Begutachtung der...BGH17.12.2020
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31 O 5646/18 - Fristlose Kündigung wegen schwerer Beleidigung des Vermieters via soziale MedienLeitsatz: Der in einer öffentlich zugänglichen Gruppe auf Facebook abgesetzte Kommentar eines Gewerbemieters „Entmieten durch Vergasen“ stellt eine nicht von der Meinungsfreiheit gedeckte schwere Beleidigung und Verleumdung des Vermieters dar und berechtigt diesen zur fristlosen Kündigung.LG München I21.12.2020
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5 A 917/19 HGW - Gesundheitsschäden durch ZwangsdopingLeitsatz: Die Verabreichung von Dopingmitteln an Kinder und jugendliche Sportler in der DDR stellt hoheitliche willkürliche Maßnahmen einer deutschen behördlichen Stelle dar. (Leitsatz der Redaktion)VG Greifswald28.12.2020
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64 S 50/20 - Übersetzter Eigenbedarf rechtfertigt keine WohnungskündigungUrteil: ...gemacht werde, sei das Gericht zwar...LG Berlin20.01.2021
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15 O 6089/20 - Betriebsuntersagung, Corona, Vertragsanpassung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Verwendungsrisiko, MangelLeitsatz: 1. Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen (Allgemeinverfügung im Zuge der Corona-Pandemie durch Untersagung des Gastronomiebetriebes) hat der Vermieter nicht zu verantworten und begründen keinen Mietmangel. 2. Eine Anpassung eines Vertrages wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB) durch den Vermieter ist dann nicht geschuldet, wenn der Mieter verpflichtet ist, das Risiko der Beschränkung des Geschäftsbetriebs aufgrund der Pandemie durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung aufzufangen. (Leitsätze der Redaktion)LG München I20.01.2021
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VG 13 L 315.20 - Entfernung von Gegenständen bei NutzungsuntersagungLeitsatz: 1) Eine Nutzungsuntersagung umfasst grundsätzlich auch die Entfernung der auf dem Grundstück gelagerten Gegenstände, wenn die Nutzung gerade im Hinblick auf die dort befindlichen Gegenstände illegal ist (hier: Wohnwagen einer Wagenburg).2) Gegenüber einer an den Mieter oder Pächter gerichteten Duldungsverfügung zur Durchsetzung einer an den Eigentümer gerichteten Nutzungsuntersagung kann Ersterer sich nicht auf die Rechtswidrigkeit der Nutzungsuntersagung berufen.3) Für die Vollstreckung weitergehender Handlungs- oder Unterlassungspflichten des Duldungsverpflichteten wie Kündigung von Unterpachtverträgen, Ausübung des Betretensrechts oder Entfernung der gelagerten Gegenstände (Wohnwagen) ist eine Präzisierung der gegenüber dem Eigentümer erlassenen Nutzungsuntersagung oder eine weitere Grundverfügung gegenüber dem obligatorisch Berechtigten erforderlich.VG Berlin20.01.2021
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VG 19 K 204.18 - Keine Baugenehmigung für verfahrensfreie VorhabenLeitsatz: 1. Für verfahrensfreie Vorhaben kann eine Baugenehmigung nicht erteilt werden. 2. Nicht jegliches grundstücksbezogene Verhalten unterfällt der Bebauungstiefe. 3. Ein als Zufahrt genutzter unbefestigter Grundstücksstreifen kann nicht als baurechtlich relevante Anlage eingestuft werden, an die Anforderungen des Baurechts gestellt werden.VG Berlin22.01.2021
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65 S 52/18 - Duldungspflicht für WärmedämmungLeitsatz: 1. Die Regelung über den Wärmeschutzüberbau einer Grenzwand in § 16 a NachbG Bln ist verfassungsgemäß.2. Bei einer Giebelwand kann eine Innendämmung bauphysikalische Nachteile verursachen, sodass der duldungspflichtige Nachbar sich nicht darauf als ihn weniger beeinträchtigende Alternative berufen darf.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin28.01.2021
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V ZR 158/20 - Entbehrlichkeit der Sachverhaltsdarstellung, inhaltliche Anforderungen an ein UrteilDer Fall: ...diesen zu richten. Der durch das Gericht...BGH29.01.2021
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21 U 126/19 - Kaufvertrag mit Begleitvertrag über Bau- und Baubetreuungsleistung als rechtliche und notarielle zu beurkundende EinheitLeitsatz: 1. Ein Kaufvertrag über Miteigentum an einem Grundstück bildet eine rechtliche Einheit mit einem Begleitvertrag über Bau- oder Baubetreuungsleistungen, wenn diese Leistungen durch einen mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmer auf dem Grundstück erbracht werden sollen. Daher sind beide Verträge gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB notariell zu beurkunden. 2. Ist der Kaufvertrag notariell beurkundet, der Begleitvertrag hingegen nicht, sind im Zweifel beide Verträge nichtig. 3. Auch wenn der Verkäufer bzw. der mit ihm verbundene Unternehmer dieses Vertragsmodell konzipiert hat, kann sich der Verkäufer grundsätzlich auf die Nichtigkeit berufen, wenn der Notar den Kaufvertrag ohne konkreten Hinweis auf das Risiko beurkundet hat. 4. Den Rückgewähranspruch des Verkäufers hat der Käufer nur Zug um Zug gegen Rückgewähr derjenigen Leistungen zu erfüllen, die er sowohl auf den Kaufvertrag als auch auf den Begleitvertrag erbracht hat.KG09.02.2021