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Suchergebnis Urteilssuche (7261 - 7270 von 7807)

  1. VG 25 A 344.92 - Investitionsvorrangbescheid; Anwendung des Investitionsvorranggesetz; Auschluss der Anfechtungsklage
    Leitsatz: 1. Ausschluß der Anfechtungsklage durch § 12 Abs. 1 InVorG offensichtliches Redaktionsversehen. 2. Anwendung des Investitionsvorranggesetzes auf laufendes Verfahren 3. Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken im Rahmen eines Investitionsvorrangbescheides.
    VG Berlin
    24.08.1992
  2. VG 25 A 237.96 - redlicher Erwerb; dingliches Nutzungsrecht; Erbbaurecht; Restitutionsausschlussgrund; Ausschlussgrund; Abwesenheitspflegschaft; Verwaltungspraxis; Ratsmitglied
    Leitsatz: Redlicher Erwerb eines dinglichen Nutzungsrechts schließt Rückübertragung eines vorher entzogenen Erbbaurechts aus.
    VG Berlin
    14.10.1998
  3. VG 25 A 141.95 - faktische staatliche Verwaltung; Ablösebetrag für Grundpfandrechte; Teilungsunrecht
    Leitsatz: Kriterium für das Vorliegen einer "staatlichen Verwaltung" ist, daß die Verwaltung staatlicherseits angeordnet wurde, nicht etwa, daß sie durch eine staatliche Stelle - wie einen VEB Kommunale Wohnungsverwaltung - ausgeübt wurde ("faktische" staatliche Verwaltung).
    VG Berlin
    18.07.2000
  4. VG 25 A 120.92 - Investitionsvorrangbescheid; verspätete Vorlage des Investitionskonzept
    Leitsatz: Keine Berücksichtigung eines erst einen Monat nach Erlaß eines Bescheides nach § 3 a VermG vorgelegten Investitionskonzeptes.
    VG Berlin
    08.10.1992
  5. VG 22 A 221.94 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Widerlegung der Verfolgungsvermutung
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an die Widerlegung der Verfolgungsvermutung
    VG Berlin
    07.12.1995
  6. VG 22 A 1.96 - besatzungshoheitliche Enteignung; Beschlagnahme; Deutsche Treuhand; Berliner Liste 3; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: 1. Enteignungen nach der Berliner "Liste 3" sind besatzungshoheitlich und restitutionsausschließend, wenn der Vermögenswert bis 9. Februar 1949 beschlagnahmt war und die Beschlagnahme nicht gegen ein im Einzelfall von den Sowjets angeordnetes Enteignungsverbot verstieß oder die Beschlagnahme aufgehoben war. 2. Die Behauptung der Deutschen Treuhandverwaltung (DTV), der Vermögenswert sei nach Befehl Nr. 124 beschlagnahmt, genügt für die sachliche und gegenständliche Vorformung der Enteignung. Es ist nicht erforderlich, daß die gesetzlichen Vorgaben für die Beschlagnahme, insbesondere die Einzelerfassung der Vermögenswerte in Formblättern und Gesamtverzeichnissen eingehalten worden sind. 3. Für die (behauptete) Beschlagnahme genügt es, daß der Vermögenswert so behandelt wurde, als ob die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt gewesen sind, selbst wenn deren Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.
    VG Berlin
    06.01.2000
  7. VG 21 A 710.92 - Investitionsvorrangbescheid; Widerspruch; Anfechtungsklage; aufschiebende Wirkung; Investor; gleichwertiges Investitionsvorhaben
    Leitsatz: 1. Die gegen den Investitionsvorrangbescheid nach Widerspruch gerichtete Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung. Dem Interesse, vom Vollzug verschont zu bleiben, kommt nur dann Vorrang zu, wenn das Obsiegen in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als das Unterliegen. 2. Sind die konkurrierenden Investitionsvorhaben von gleichem Rang, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht in Betracht. 3. Es ist einem Anmelder unbenommen, sich bei der Durchführung eines Investitionsvorhabens eines Dritten zu bedienen. Das gilt auch dann, wenn der Berechtigte beim Investor, einer GmbH, eine Mehrheit hält, und ihre Berechtigteneigenschaft in die Gesellschaft eingebracht hat. 4. Bei der Auswahl gleichwertiger Vorhaben darf die Reihenfolge der Berechtigung berücksichtigt werden. Hiernach genießt der durch den Nationalsozialismus Verfolgte den Vorrang vor dem durch Maßnahmen der DDR Betroffenen. 5. Die Auswahl ist keine Ermessensentscheidung; sie unterliegt vielmehr rechtlicher Bindung.
    VG Berlin
    24.03.1993
  8. VG 21 A 648.92 - gesetzlicher Vertreter; staatlich verwalteter Vermögenswert; einstweilige Anordnung; Vergütungsanspruch
    Leitsatz: Für ehemals staatlich verwaltete Vermögenswerte kann auch dann ein gesetzlicher Vertreter gemäß § 11 b VermG bestellt werden, wenn die staatliche Verwaltung nicht gesetzlich mit Ablauf des 31. Dezember 1992 endete, sondern vorher durch Entscheidung der Behörde aufgehoben wurde. Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung.
    VG Berlin
    26.02.1993
  9. VG 21 A 234.93 - Investitionsvorrang; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Änderung der Zweckbestimmung; Unternehmenseinbeziehung
    Leitsatz: 1. Es besteht keine Verpflichtung der für verfahren zuständigen Behörde zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der Berechtigung der jeweiligen Antragsteller. 2. Die Feststellung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 InVorG, daß die beantragte Rückübertragung nach § 5 VermG ausgeschlossen ist, bedarf - um einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung im Eilverfahren standhalten zu können - einer (nachvollziehbaren) Begründung.
    VG Berlin
    14.09.1993
  10. VG 16 K 26.10 - Konkurrenz von Denkmalschutz und Umweltschutz; Solaranlage auf Denkmal; Beeinträchtigung; Denkmalkategorien; Energieeinsparung
    Leitsatz: 1. Zum Konkurrenzverhältnis von Denkmalschutz und Umweltschutz. 2. Gründe des Denkmalschutzes stehen der Errichtung einer Solaranlage nur dann entgegen, wenn das Denkmal eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt. Die Abwägung muss sich an Wert und Bedeutung des Denkmals und seiner Ausgestaltung, an der Ausgestaltung der Solaranlage, ihrer Einsetzbarkeit und ihrem ökologischem sowie ökonomischen Nutzen und den privaten Interessen des Eigentümers orientieren. 3. Der durch Art. 20 a GG als Staatsschutzziel verankerte Umweltschutz führt dazu, dass dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung bei der Abwägung konkurrierender Interessen (hier: Denkmalschutz und Umweltschutz) eine verstärkte Durchsetzungsfähigkeit zukommt. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    09.09.2010