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474 C 13200/19 - Räumung wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz durch Lagerung sog. „Polenböller“Leitsatz: Die Lagerung von sog. „Polenböllern“ in der Mietwohnung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. (Leitsatz der Redaktion)AG Hannover04.05.2020
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123 C 5146/19 - Mietendeckel verfassungsgemäßLeitsatz: 1. § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) verbietet Mieterhöhungsverlangen mit einem Wirksamkeitszeitpunkt nach dem 18. Juni 2019. Die Vorschrift ist ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB. 2. Ein Verstoß gegen das gesetzliche Verbot würde aus dem Zustandekommen des Änderungsvertrages, den die rechtskräftige Verurteilung der Beklagten zur Abgabe der auf Zustimmung zur Mieterhöhung gerichteten Willenserklärung bewirkt, folgen. Zudem liegt in dem Mieterhöhungsverlangen bzw. dem Festhalten der Klägerseite an diesem in Anbetracht der Verbotsvorschrift eine gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 12. März 2020 - 67 S 274/19 -, juris Rn. 21). 3. Bei § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln handelt es sich nicht um eine Regelung auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, sondern des öffentlichen Mietpreisrechts, für das das Land Berlin gesetzgebungsbefugt ist. 4. Die Regelung verstößt nicht gegen das Gebot der rücksichtsvollen Ausübung einer Länderkompetenz. Es liegt auch keine Kollisionslage nach Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) vor (vgl. AG Mitte, Urt. v. 24. März 2020 - 25 C 5054/19 -).AG Mitte06.05.2020
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VIII ZR 120/19 - Zur Aktivlegitimation eines Inkassodienstleisters für abgetretene Ansprüche des Mieters aus der Mietpreisbremse, RichterablehnungLeitsatz: 1. § 557 Abs. 2 ZPO schließt eine Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch das Revisionsgericht im Rahmen des Rechtsmittels gegen eine von erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Entscheidung in der Hauptsache aus (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294 unter II 2 a; vom 18. Oktober 2006 - XII ZB 244/04, NJW-RR 2007, 411 Rn. 9; vom 30. November 2006 - III ZR 93/06, NJW-RR 2007, 775 Rn. 4; vgl. auch Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 18/84, BGHZ 95, 302, 306; BVerfG, NJW 2009, 833 Rn. 15 m.w.N.). 2. Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (im Anschluss an Senatsurteil vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, GE 2019, 1629 = NJW 2020, 208). 3. Eine zum Ausschluss einer Abtretung führende Inhaltsänderung ist nicht nur bei höchstpersönlichen oder unselbständigen akzessorischen Ansprüchen, sondern auch dann anzunehmen, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar ist, das Interesse des Schuldners an der Beibehaltung einer bestimmten Gläubigerposition aber besonders schutzwürdig ist (im Anschluss an BGH, Urteile vom 24. Oktober 1985 - VII ZR 31/85, BGHZ 96, 146, 149 m.w.N.; vom 30. Oktober 2009 - V ZR 42/09, NJW 2010, 1074 Rn. 14; vom 31. Juli 2013 - VIII ZR 162/09, NJW 2013, 3647 Rn. 23 m.w.N.). Eine solche Schutzwürdigkeit besteht jedoch nicht bei einer bereicherungsrechtlichen Rückforderung zu viel gezahlter Miete nach § 556g Abs. 1 Satz 3 BGB (Anschluss und Fortführung von Senatsurteil vom 31. Juli 2013 - VIII ZR 162/09, aaO.). 4. Zur hinreichenden Bestimmtheit einer Abtretungserklärung.BGH06.05.2020
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222 C 84/20 - Verbotene Eigenmacht wegen Sanierungsarbeiten ohne Einverständnis des MietersLeitsatz: Beginnt der Vermieter mit Sanierungsarbeiten in der Wohnung des Mieters ohne dessen Einverständnis, begeht er eine verbotene Eigenmacht, deren Rückgängigmachung im Wege der einstweiligen Verfügung verlangt werden kann. (Leitsatz der Redaktion)AG Köln07.05.2020
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BRH 91/19 - Strafrechtliche RehabilitierungLeitsatz: Die gesetzliche Vermutung des § 10 StrRehaG, dass die Anordnung der Heimunterbringung der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken diente, gilt, wenn eine Einweisung in ein Spezialheim oder in eine vergleichbare Einrichtung stattfand, in der eine zwangsweise Umerziehung erfolgte. Die Vermutung gilt aber nicht für die Unterbringung in einem Kinderheim, ohne dass damit die Einweisung in ein Spezialheim oder eine ähnlichen Zwecken dienende Einrichtung verbunden war. (Leitsatz der Redaktion)LG Potsdam11.05.2020
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67 T 38/20 - Gerichtliche Räumungsfrist nur ausnahmsweise unter Bedingung der pünktlichen ZahlungTeaser: ...Gericht dann oft unter der Bedingung...LG Berlin12.05.2020
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15 OH 61/19 - Ortstermin in der Corona-KriseDer Fall: ...der Rechtslage durch das Gericht....LG Saarbrücken12.05.2020
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2 S 401/19 - Unwirksame zeitverzögerte ZahlungskündigungLeitsatz: Keine Unzumutbarkeit einer auf unpünktliche Mietzahlen gestützten Kündigung ist dann anzunehmen, wenn diese erst 1 ½ Jahre später erfolgt. (Leitsatz der Redaktion)LG Leipzig12.05.2020
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13 C 487/19 - Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB stellt keine Ordnungswidrigkeit darUrteil: ...bei Gericht eingereicht oder auch nur...AG Neukölln13.05.2020
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VII ZR 205/19 - Nachweis der Beauftragung von ArchitektenleistungenLeitsatz: Verlangt der Architekt oder Ingenieur ein nach den Mindestsätzen berechnetes Honorar, obliegt es ihm, darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen, dass er mit den von ihm nach den Mindestsätzen abgerechneten Leistungen beauftragt worden ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 4. Oktober 1979 - VII ZR 319/78, BauR 1980, 84).BGH14.05.2020