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Urteil Räumung wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz durch Lagerung sog. „Polenböller“
Schlagworte
Räumung wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz durch Lagerung sog. „Polenböller“
Leitsatz
Die Lagerung von sog. „Polenböllern“ in der Mietwohnung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.
(Leitsatz der Redaktion)
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