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Urteil Ortstermin in der Corona-Krise


Schlagworte

Ortstermin in der Corona-Krise

Leitsätze

1. Ein Ortstermin zur Beweisaufnahme hat (inzwischen) trotz Fortdauer der Corona-Pandemie grundsätzlich stattzufinden.

2. Allein die Furcht einer Partei vor einer Infektion ist kein erheblicher Grund zur Aufhebung des Termins, der unter Beachtung der Infektionsschutzregeln (Abstandsgebot, Maskenpflicht) durchgeführt werden kann. Den Angehörigen einer Risikogruppe ist zuzumuten, sich zum Eigenschutz im Termin vertreten zu lassen.

(Leitsätze der Redaktion)

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