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Suchergebnis Urteilssuche (7211 - 7220 von 7913)

  1. IV ZR 246/03 - Grundstücksübertragung; Vermächtnisnehmer; Verjährung
    Leitsatz: 1. Die Übertragung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR auf einen im Westen lebenden Vermächtnisnehmer war auf Dauer unmöglich, wenn das Grundstück gemäß § 6 der Vermögenssicherungsverordnung vom 17. Juli 1952 in staatliche Verwaltung genommen worden war. 2. Zur Verjährung eines Anspruchs aus § 281 BGB a. F., der mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes entstanden ist.
    BGH
    16.03.2005
  2. V ZR 160/04 - Nutzungsentschädigungsanspruch; Erwerbsrecht bei Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Nutzungsänderung
    Leitsatz: 1. Der Anspruch des Eigentümers auf eine Nutzungsentschädigung gem. Art. 233 § 2 a Abs. 9 Satz 1 EGBGB entsteht erst, wenn er gegenüber dem Nutzer schriftlich geltend gemacht wird. 2. Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung sind keine Veränderungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 2 VerkFlBerG, die ein Erwerbsrecht begründen könnten. 3. Der Ausschluß der Restitution gem. § 5 Abs. 1 lit. a VermG setzt voraus, daß das Anwesen nach der Verkehrsanschauung infolge der Baumaßnahmen und der hiermit verbundenen Nutzungsänderung nicht mehr dasselbe ist. 4. Eine Klage auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung des Eigentümers steht einer Klage auf Herausgabe eines Grundstücks im Sinne von § 987 Abs. 1 BGB nicht gleich, wenn der Besitzer ein Recht zum Besitz in Anspruch nimmt, das von der Frage des Eigentums unabhängig ist.
    BGH
    11.03.2005
  3. VIII ZR 378/03 - Schönheitsreparaturklausel bei unrenoviert vermieteter Wohnung; starrer Fristenplan
    Leitsatz: 1. Im Falle der Vermietung einer bei Vertragsbeginn nicht renovierten Wohnung ist die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach Maßgabe eines Fristenplans wirksam, wenn die Renovierungsfristen (erst) mit dem Anfang des Mietverhältnisse zu laufen beginnen; dies gilt auch dann, wenn die Wohnung bei Vertragsbeginn renovierungsbedürftig war und der Anspruch des Mieters auf eine Anfangsrenovierung durch den Vermieter vertraglich ausgeschlossen ist (Bestätigung von BGHZ 101, 253 ff. = GE 1987, 817). 2. Um einen den Mieter nach § 9 AGBG bzw. § 307 BGB unangemessen benachteiligenden "starren" Fristenplan handelt es sich dann nicht, wenn der Vermieter bei einem entsprechenden Zustand der Wohnung zur Verlängerung der Fristen verpflichtet ist. 3. Nimmt der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses in der Wohnung Umbauarbeiten vor, verwandelt sich sein Erfüllungsanspruch auf Vornahme der (unterlassenen) Schönheitsreparaturen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in einen Ausgleichsanspruch in Geld, falls der Mietvertrag nichts anderes bestimmt. Hätte der Mieter nach dem Mietvertrag die Arbeiten in Eigenleistung bzw. durch Verwandte oder Bekannte ausführen lassen dürfen, und hatte er die von ihm geschuldete Ausführung von Schönheitsreparaturen nicht abgelehnt, braucht er - neben den Kosten für das notwendige Material - nur den Betrag zu entrichten, den er für deren Arbeitsleistung hätte aufwenden müssen.
    BGH
    20.10.2004
  4. VIII ZR 281/03 - Mindeststandard von Altbauwohnungen; vertragsgemäßer Zustand; allgemein übliche Haushaltsgeräte; Mietmangel
    Leitsatz: Der Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung kann mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung jedenfalls einen Mindeststandard erwarten, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt.
    BGH
    26.07.2004
  5. IXa ZB 30/03 - erhöhte Vergütung für Zwangsverwalter
    Leitsatz: ZwVerwVO § 24 Abs. 1 Satz 1 Die nach § 24 Abs. 1 Satz 1 ZwVerwVO in der Auslegung von BGHZ 152, 18 errechneten Grundbeträge sind für die Abrechnungszeiträume 2000 bis 2003 in der Regel um den Faktor 1,5 zu steigern, es sei denn, dies hätte wegen geringer Degression im Einzelfall ein Mißverhältnis zwischen der Tätigkeit des Verwalters und der so gesteigerten Vergütung zur Folge. ZwVerwVO § 24 Abs. 2 Die Hundertsätze für die einzelnen vermieteten oder verpachteten Teile eines Grundstücks sind auch innerhalb eines Abrechnungszeitraums nicht für jedes Miet- oder Pachtverhältnis, sondern nur für jedes Miet- oder Pachtobjekt besonders zu berechnen.
    BGH
    25.06.2004
  6. VIII ZR 77/03 - Quotenklausel zur Abgeltung von Schönheitsreparaturen zulässig
    Leitsatz: a) Eine mietvertragliche Formularklausel, die den Mieter im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf der Fristen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen zu einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung verpflichtet und ihm die Wahl zwischen der Zahlung und einer fachgerechten Renovierung überläßt, benachteiligt den Mieter nicht unangemessen. b) Grundsätzlich können Gutachterkosten als Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn der Vermieter einen Sachverständigen mit der Feststellung des Zustands der Mietwohnung beauftragt, weil der Mieter seiner Zahlungspflicht aus einer Kostenabgeltungsklausel (Quotenklausel) nicht nachkommt. (zu b Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    26.05.2004
  7. V ZR 262/03 - dingliches Nutzungsrecht; Unentgeltlichkeit; Nutzungsentgelt; Eigenheimverordnung
    Leitsatz: a) Zum Inhalt eines dinglichen Nutzungsrechts gehört auch seine Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit. Dafür sind neben den Bestimmungen über die Verleihung von Nutzungsrechten auch die Bestimmungen über die Nichterhebung von Nutzungsentgelten etwa nach der Eigenheimverordnung maßgeblich. b) Auch nach 1970 waren dingliche Nutzungsrechte an volkseigenen Grundstücken in der Regel unentgeltlich. Deshalb kann ein Entgelt bei solchen Rechten nur verlangt werden, wenn der Nutzer ausnahmsweise nicht von einem Entgelt befreit war.
    BGH
    30.01.2004
  8. V ZR 65/03 - Mitbenutzungsrecht nach ZGB
    Leitsatz: EGBGB Art. 233 § 5 Mangels landesgesetzlicher Regelung bestimmt sich der Inhalt des einzutragenden dinglichen Rechts nach dem, was im konkreten Fall als Inhalt des Mitbenutzungsrechts nach § 321 Abs. 1 ZGB vereinbart wurde. ZPO §§ 548, 319 Widersprechen sich hinsichtlich der Zulassung der Revision der Tenor und die Begründung des Berufungsurteils und ist für den Revisionskläger nicht ersichtlich, ob dem Berufungsgericht ein Fehler bei der Tenorierung oder bei der Begründung unterlaufen ist, so beginnt für ihn - zumindest bei Nichtüberschreiten der Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO - eine neue Rechtsmittelfrist mit der Bekanntgabe des Berichtigungsbeschlusses zu laufen, mit dem die Zulassung der Revision klargestellt wird.
    BGH
    07.11.2003
  9. V ZR 141/03 - Wege- und Überfahrtrecht; Ausschluss der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs
    Leitsatz: Nach Maßgabe des Art. 233 § 5 Abs. 2 Satz 1 EGBGB ist die Anwendung des § 892 BGB auch dann ausgeschlossen, wenn ein Wege- und Überfahrtrecht bereits zu Zeiten der DDR in das Grundbuch eingetragen war, dann aber - vor oder nach dem Beitritt - versehentlich gelöscht oder nicht auf ein anderes Grundbuchblatt mitübertragen wurde.
    BGH
    07.11.2003
  10. III ZR 380/02 - Schadensersatz für Jagdgenossenschaft wegen Gasversorgungsleitung
    Leitsatz: Zum Schadensersatzanspruch einer Jagdgenossenschaft wegen des Neubaus einer Gasversorgungsleitung durch den Jagdbezirk.
    BGH
    30.10.2003