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5 RE-Miet 1/92 - Vermieter und Mieter in einem Wohngebäude; keine gemeinschaftlichen Räume erforderlichLeitsatz: Die Anwendung von § 564 b Abs. 4 BGB erfordert bei einem Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen nicht, daß der Vermieter und der Mieter im Zusammenhang mit der Benutzung ihrer Wohnungen in dem Wohngebäude eine Gelegenheit zum Zusammentreffen haben; insbesondere ist nicht erforderlich, daß ein gemeinsames Treppenhaus, ein gemeinsamer Hauseingang oder sonstige gemeinschaftlich zu nutzende Räume oder Flächen vorhanden sind.OLG Saarbrücken02.07.1992
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BVerwG 3 C 13.06 - Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; Unwürdigkeit; Ausschluß; Anspruchsausschluß; Ausschlußtatbestand; dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches Vorschubleisten; Nationalsozialismus; nationalsozialistisches System; Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Mißbrauch der Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer; Rüstungsbetrieb; Rüstungsproduktion; Zwangsarbeiter; Kriegsgefangene; Haager Landkriegsordnung; Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen; Kriegsgefangenenkonvention; AusgleichsleistungLeitsatz: Die Beschäftigung von Zwangsarbeitern sowie von Kriegsgefangenen in einem Rüstungsbetrieb während des Zweiten Weltkriegs verstößt gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, wenn sie im Unternehmen menschenunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen unterworfen waren. Zu einem Ausschluß von Ausgleichsleistungen nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG führt nicht bereits die Anforderung solcher Personen durch das Unternehmen. Die zu einem Unternehmen vorliegenden Informationen sind im Lichte der allgemeinkundigen zeithistorischen Erkenntnisse zur damaligen Situation von Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen zu würdigen. Eine Verletzung der Kriegsgefangenenkonventionen dadurch, daß in einem Rüstungsbetrieb Kriegsgefangene auch zu Arbeiten eingesetzt wurden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kriegshandlungen standen, begründet nicht zugleich einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit. Der Einsatz von Zwangsarbeitern sowie von Kriegsgefangenen in einem Unternehmen und dadurch erzielte Gewinne stellen noch keinen Mißbrauch der Stellung als Unternehmensverantwortlicher zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer dar. Die Herstellung von Rüstungsgütern ist nicht als erhebliches Vor-schub-leisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG zu werten. (wie Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 38.05)BVerwG28.02.2007
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2 BvR 26/24 - Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen SuizidgefahrLeitsatz: 1. Das Einreichen neuer ärztlicher Atteste ist für eine Neubewertung der Sachlage i.S.d. § 765a Abs. 4 ZPO (Einstellung der Räumungsvollstreckung) ausreichend (vgl. BVerfG GE 2024, 137).2. Mehrfache fachärztliche Bescheinigungen, dass akute Suizidgefahr nicht ausgeschlossen werden kann, verpflichten das Vollstreckungsgericht zur weiteren Sachaufklärung, ob bei Zwangsräumung der Wohnung das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt ist.(Leitsätze der Redaktion)BVerfG13.05.2024
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1 BvR 832/21, 1 BvR 1258/21 - Notwendige Revisionszulassung bei möglicher Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes, Grundrechtsverstoß bei Ablehnung der Revisionszulassung, unzumutbare Erschwerung des InstanzenwegesLeitsatz: 1. Das Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG) ist verletzt, wenn die Frage der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin als nicht im Revisionsverfahren prüffähig angesehen und deshalb die Revisionszulassung abgelehnt wird.2. Das gilt auch für andere Rechtsfragen, die einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen, weil sie unterschiedlich beantwortet werden (hier: Zugang des Mieterhöhungsverlangens vor dem Stichtag des MietenWoG).(Leitsätze der Redaktion)BVerfG05.07.2022
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1 BvR 1579/95; 1 BvR 495/96 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; komplexer Wohnungsbau; GemeingebrauchLeitsatz: Der Ausschluß eines vom Nationalsozialismus Verfolgten von der Rückerstattung wegen Widmung des Grundstücks zum komplexen Wohnungsbauoder Verwendung im komplexen Wohnungsbau verstößt nicht gegen das Grundgesetz.BVerfG17.02.1999
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1 BvR 1249/94; 1 BvR 1260/94 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Willkürverbot; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung , besatzungsrechtliche Enteignung; Liste 1Leitsatz: Zum Restitutionsausschluß bei Enteignungen nach der Berliner Liste 1.BVerfG28.11.1996
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1 BvR 596/93 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; gewerbliche Zwischenvermietung; Kündigungsschutz; ZweckentfremdungsverbotLeitsatz: 1. Bei gewerblicher Zwischenvermietung kann ein Kündigungsschutz des Endmieters entfallen, wenn eine Untervermietung zu Wohnzwecken nicht dem Willen des Eigentümers entsprach. 2. Dies gilt nicht, wenn die Überlassung an den Zwischenvermieter gegen das Zweckentfremdungsverbot verstieß. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG06.08.1993
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1 BvR 1527/87 - Mieterhöhungsverlangen; Begründung der MieterhöhungLeitsatz: Zu den Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen nach dem Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 - BGBl. I S. 1912 - (Fortführung von BVerfGE 53, 352).BVerfG08.11.1988
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1 BvL 23/84 u.a. - Kappungsgrenze/Verfassungsgemäßheit; Kappungsgrenze/Wegfall der Preisbindung; Mieterhöhung/Kappungsgrenze (Verfassungsgemäßheit)Leitsatz: 1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß Vermieter von Wohnungen höchstens eine Steigerung des Mietzinses um 30 vom Hundert, nicht aber eine darüber liegende Vergleichsmiete fordern können (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHRG). 2. Dies gilt auch in Fällen, in denen eine Mietzinserhöhung erstmals nach dem Wegfall einer Preisbindung verlangt wird.BVerfG04.12.1985
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XII ZR 96/23 - Verjährungsbeginn der Vermieteransprüche durch Schlüsseleinwurf in den BriefkastenLeitsatz: a) Der Rückerhalt der Mietsache i.S.d. § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt eine Änderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus, weil dieser erst durch die unmittelbare Sachherrschaft in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von etwaigen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache zu machen (im Anschluss an Senatsurteil vom 27. Februar 2019 - XII ZR 63/18 - GE 2019, 657 = NZM 2019, 408).b) Für den Verjährungsbeginn ist der Rückerhalt der Mietsache auch dann maßgeblich, wenn der Mietvertrag noch nicht beendet ist mit der Folge, dass ein Anspruch i.S.d. § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB bereits vor Beendigung des Mietverhältnisses verjähren kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Oktober 2013 - VIII ZR 402/12 - GE 2013, 1647 = NZM 2014, 128).c) Zum Rückerhalt der Mietsache bei Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 93/04 - NZM 2005, 535).BGH29.01.2025