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  1. XI ZR 230/08 - Güteantrag, Gütestelle
    Leitsatz: a) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Bekanntgabe „demnächst“ im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB veranlasst worden ist, kann auf die zu § 167 ZPO entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden. b) Verzögerungen bei der Bekanntgabe des Güteantrags, die auf einer Arbeitsüberlastung der Gütestelle beruhen, sind dem Antragsteller grundsätzlich nicht zuzurechnen.
    BGH
    22.09.2009
  2. V ZB 17/06 - Mobilfunkanlage auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage; Sendemast; Mobilfunkantennen; Mehrfachanlage; gemeinschaftliches Gebäude; Gemeinschaftseigentum; Verbandsvermögen; Teilrechtsfähigkeit; Dienstbarkeit; Gemeinschaftsgrundstück
    Leitsatz: Die Auslegung der in das Grundbuch eingetragenen Befugnis eines Wohnungseigentümers, auf dem Dach des gemeinschaftlichen Gebäudes „eine Funkfeststation" zu betreiben, führt nicht dazu, dass der Betrieb einer Mehrzahl solcher Anlagen gestattet wäre.
    BGH
    30.03.2006
  3. V ZB 17/06 - Befugnisse des Wohnungseigentümers, Funkfeststation auf dem Dach
    Leitsatz: Die Auslegung der in das Grundbuch eingetragenen Befugnis eines Wohnungseigentümers, auf dem Dach des gemeinschaftlichen Gebäudes „eine Funkfeststation" zu betreiben, führt nicht dazu, dass der Betrieb einer Mehrzahl solcher Anlagen gestattet wäre.
    BGH
    30.03.2006
  4. VIII ZR 110/04 - Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Heranziehung der Orientierungshilfe des qualifizierten Mietspiegels möglich
    Leitsatz: Zur Zulässigkeit der Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 287 ZPO im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens, wenn zur Einordnung der Wohnung in die Mietspiegelspannen eines qualifizierten Mietspiegels eine Orientierungshilfe als Schätzgrundlage zur Verfügung steht.
    BGH
    20.04.2005
  5. V ZB 59/03 - Kosten der Säumnis trotz Rücknahme
    Leitsatz: Der Beklagte, gegen den ein Versäumnisurteil (in gesetzlicher Weise) ergangen ist, trägt die durch die Versäumnis veranlaßten Kosten auch dann, wenn der Kläger die Klage zurücknimmt.
    BGH
    13.05.2004
  6. V ZR 107/03 - vollmachtlose Vertretung für mehrere Vertretenen; Verspätung von Angriffsmitteln nach Zurückverweisung
    Leitsatz: BGB § 177 Abs. 2 Satz 1 Sind bei einem durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen Vertrag mehrere Personen Vertragspartner des Vertretenen, so müssen sie, sofern sich aus ihrem Innenverhältnis nichts anderes ergibt, sämtlich an einer Aufforderung nach § 177 Abs. 2 Satz 1 BGB mitwirken. ZPO (2002) § 531 Abs. 2 Das Berufungsgericht darf auch nach einer Zurückverweisung der Sache neue Angriffs- und Verteidigungsmittel nur in den Grenzen des § 531 Abs. 2 ZPO zulassen. Ist von dem Berufungsgericht unter Verstoß gegen § 531 Abs. 2 ZPO zugelassener Tatsachenvortrag (Ausgangsvortrag) unschlüssig, muß das Berufungsgericht bei seiner erneuten Entscheidung ergänzendes, zur Schlüssigkeit des Ausgangsvortrags führendes Parteivorbringen auch dann unberücksichtigt lassen, wenn die Partei vor der Zurückverweisung keine Gelegenheit erhalten hatte, ihren Ausgangsvortrag zu ergänzen.
    BGH
    02.04.2004
  7. V ZR 362/02 - Grundbuchberichtigung; Vorrang des Vermögensgesetzes; nicht existent gewordener Enteignungsbeschluss
    Leitsatz: Ein Eigentümer wird durch das Vermögensgesetz nicht gehindert, einen Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB) geltend zu machen, wenn ein Enteignungsbeschluß in der Spätphase der DDR mangels Bekanntgabe an ihn rechtlich nicht existent geworden ist (Bestätigung von Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, V ZR 47/99, ZOV 2000, 235).
    BGH
    25.07.2003
  8. V ZB 44/02 - Aufhebung und Streithilfekosten; Kostenaufwendung bei Nebenintervention
    Leitsatz: Werden die Kosten der Hauptparteien gegeneinander aufgehoben, so steht dem Nebenintervenienten gegen den Gegner der von ihm unterstützten Hauptpartei ein Anspruch auf Erstattung seiner Kosten nicht zu (Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 11. November 1960, V ZR 47/55).
    BGH
    03.04.2003
  9. NotZ 39/02 - Bewerber um Notarstelle; Auswahlermessen der Justizverwaltung für Anwaltsnotarstelle
    Leitsatz: Der (potentielle) Bewerber um eine Notarstelle kann mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht eine Überprüfung der Zahl der Notarstellen erreichen. Bei der Vergabe von Anwaltsnotarstellen darf die Landesjustizverwaltung die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen.
    BGH
    31.03.2003
  10. III ZR 46/02 - Notarpflichten bei Vorkaufsberechtigung
    Leitsatz: Erhält der beurkundende Notar bei einem Kaufvertrag über ein mit einem Vorkaufsrecht belastetes Grundstück (nur) den Auftrag, dem Vorkaufsberechtigten eine Ausfertigung des Kaufvertrages zu übersenden und gegebenenfalls dessen Freigabeerklärung entgegenzunehmen, so betrifft dies eine im Zusammenhang mit der Beurkundung stehende "unselbständige" Betreuungstätigkeit, für die im Verhältnis zu den Kaufvertragsparteien das Haftungsprivileg des Notars eingreift; dies gilt auch dann, wenn der Notar in dem Übersendungsschreiben an den Vorkaufsberechtigten von sich aus - unzutreffende - Hinweise auf die im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts einzuhaltende Frist gibt.
    BGH
    09.01.2003