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Urteil Zuordnung des Eigentums an Entwässerungsgräben an Kommune von Amts wegen, Verwaltungsvermögen, Finanzvermögen
Schlagworte
Zuordnung des Eigentums an Entwässerungsgräben an Kommune von Amts wegen, Verwaltungsvermögen, Finanzvermögen
Leitsatz
Bei einem komplexen Entwässerungssystem innerhalb einer Gemeinde besteht das ureigene Bedürfnis derselben, dieses als Teil der Wasserregulierung im Gemeindegebiet anzusehen. Flurstücke als Teil eines im Gemeindegebiet liegenden solchen umfassenden Entwässerungssystems mit dieser Nutzung sind der Kommune als Verwaltungsvermögen zuzuordnen.
(Leitsatz der Redaktion)
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