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Urteil Abtretung des Restitutionsanspruchs
Schlagworte
Abtretung des Restitutionsanspruchs; Feststellungsrecht des Zedenten hinsichtlich bis zur Zession bestehenden Berechtigung
Leitsatz
Der Zedent eines angemeldeten Rückübertragungsanspruchs hat keinen Anspruch gegen die Vermögensbehörde auf Feststellung seiner früheren, bis zur Zession bestehenden Berechtigung.
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