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  1. 64 S 143/23 - Haftung des Vermieters für durch Schimmelsporen verursachte Gesundheitsschäden
    Leitsatz: 1. Stellt der gerichtlich bestellte Sachverständige erhöhtes Aufkommen von Schimmelpilzsporen fest, die ihrer Gattung nach eine Gesundheitsgefahr indizieren und die in Innenräumen bei starken Anfeuchtungen wachsen, liegt ein Mangel der Mietwohnung vor, wenn der Sachverständige nicht ausschließen kann, dass die Entstehung der Feuchtigkeit baulich bedingt ist, es der Mieterin nämlich nach Feststellung des Sachverständigen praktisch unmöglich sei, bestimmte Bereiche der Wandoberflächen bei niedrigen Außentemperaturen über den Taupunkt hinaus zu erwärmen.2. Eine Haftung des Vermieters für durch Schimmelsporen verursachte Gesundheitsschäden und seine Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld scheiden aus, wenn die nach § 536c Abs. 1 BGB gebotene Mangelanzeige unterblieb und der Vermieter deswegen nicht erkennen konnte, dass von der Wohnung womöglich eine Gefahr für die Mieterin ausging.
    LG Berlin
    26.09.2024
  2. 5 O 26/23 - Haftung des Mieters für Akkubrand
    Leitsatz: 1. Entsteht beim Aufladen eines Akkus für ein E-Bike ein Brand, ist der Halter nach § 7 StVG zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Akku nicht ausgebaut war (Abgrenzung zu BGH NJW 2023, 2279).2. Daneben haftet ein Geschäftsraummieter auch aus fahrlässiger Verletzung der Obhutspflicht, denn ihn trifft eine vertragliche Nebenpflicht, beim erstmaligen Aufladen eines Akkus für ein gebraucht bezogenes E-Bike den Ladevorgang zu überwachen.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Lübeck
    26.07.2024
  3. 64 S 199/17 - Verfassungskonforme Mietpreisbremse, bevorzugter Ludwigkirchplatz, Stichtagszuschlag durch lineare Mietspiegelinterpolation
    Leitsatz: 1.
 Die gesetzlichen Regelungen über die „Mietpreisbremse” gemäß §§ 556d ff. BGB sind in Berlin-Charlottenburg anzuwenden; die Kammer hält weder die gesetzlichen Regelungen für verfassungswidrig noch die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung für unwirksam. (Anschluss LG Berlin - 65 S 424/16 -, Urteil vom 29.3.2017, GE 2017, 596 ff. und - 65 S 238/17 -, Urteil vom 25.4.2018, bisher n. v.; entgegen LG Berlin - 67 S 218/17 -, Beschluss vom 7.12.2017, GE 2018, 125 ff. und AG Pankow-Weißensee - 102 C 182/17 -, Urteil vom 20.10.2017, GE 2017, 1559) 2.
 Die ortsübliche Miete zum Zeitpunkt des Mietvertragsbeginns ist angesichts der dynamischen Entwicklung der Berliner Wohnungsmieten nicht allein anhand des Mietspiegels 2015, sondern anhand einer linearen Interpolation zwischen den sich aus dem Mietspiegel 2015 zum Stichtag 1. September 2014 und aus dem Mietspiegel 2017 zum Stichtag 1. September 2016 ergebenden ortsüblichen Mieten zu gewinnen.
 (Anschluss BGH - VIII ZR 295/15 -, Urteil vom 15.3.2017, GE 2017, 472 ff.) 3.
 Eine Wohnung am Ludwigkirchplatz kann im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel eine „bevorzugte Citylage” aufweisen.
    LG Berlin
    20.06.2018
  4. 67 S 280/17 - Fortdauernde krankheitsbedingte Beleidigungen kein Kündigungsgrund
    Leitsatz: Fortdauernde schriftliche Schimpftiraden des Mieters gegen den Vermieter und dessen Rechtsanwälte und darüber hinaus gegen „illegale türkische Freimaurer“, „Terroristen von Polizei und Justiz“ usw. sind offensichtlich pathologischer Natur und rechtfertigen nicht eine fristlose oder fristgerechte Kündigung. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    16.01.2018
  5. 10 O 401/01 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Verwaltungsrechtsstreit; Mauergrundstück; Verteidigungszweck; Grenzsicherung; staatlicher Verwalter
    Leitsatz: Die Rechtsfrage, ob der Verkauf eines Mauergrundstückes durch den staatlichen Verwalter nichtig sei, weil es nicht für die Grenzsicherung, sondern für die Herstellung des Todesstreifens notwendig gewesen sei, gehört nicht vor die ordentlichen, sondern vor die Verwaltungsgerichte.
    LG Potsdam
    06.06.2003
  6. 61 C 55/24 - Eigenbedarfskündigung, Widerspruch des Mieters wegen Pflegebedürftigkeit
    Leitsatz: 1. Ein ernsthafter Nutzungswille für eine Eigenbedarfskündigung ist anzunehmen, wenn nach der geplanten Familiensituation (Kinderwunsch) die jetzige Wohnsituation beengt ist.2. Eine andere Wohnung des Vermieters ist nur dann zu berücksichtigen, wenn sie leer steht.3. Für die Voraussetzungen des Widerspruchs des Mieters wegen einer Härte ist er darlegungs- und beweispflichtig; ein allgemeinärztliches Attest und ein Behindertenausweis sind ohne substantiierten Vortrag nicht ausreichend.4. Eine Härte für den gekündigten Mieter wegen fehlender Sozialauswahl ist auch dann nicht anzunehmen, wenn der Vermieter nicht auf eine andere (vermietete) Wohnung zugreift, die mit der Wohnung des Mieters nicht vergleichbar ist.5. Für (bestrittene) Bemühungen um Ersatzwohnraum genügt nicht die Vorlage einer handschriftlichen Auflistung von Wohnungsbewerbungen ohne Nachweis durch eMail- oder Schriftverkehr.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Flensburg
    04.12.2024
  7. 205 C 248/21 - Keine Mietminderung wegen Lärm- und Staubbelastung durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft
    Leitsatz: 1. Ob der Mieter wegen der geräusch- und schmutzintensiven Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück die Miete mindern kann, richtet sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalls, wenn eine Beschaffenheitsvereinbarung „Freiheit von Baulärm“ nicht ausdrücklich getroffen wurde.2. Dem Vermieter kann nicht einseitig das Risiko für Immissionen vom Nachbargrundstück zugewiesen werden (BGH GE 2022, 93), so dass auch bei umfangreichen Bauarbeiten über zwei Jahre (Baugerüst, Baukran, Entkernung, Bagger, Rüttelmaschinen) ein Minderungsanspruch entfallen kann.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    03.11.2022
  8. 770 C 18/21 - Unzulässige Nutzung von Wohnungen als Pflegeheim mit ständiger Betreuung
    Leitsatz: Wohneinheiten, in denen geschäftsmäßig eine aus mehreren Einheiten bestehende Wohngemeinschaft für pflegebedürftige und demenzkranke Menschen mit 24-Stunden-Betreuung betrieben werden soll, überschreiten die in der Teilungserklärung festgelegte Nutzung für Wohnzwecke.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    19.01.2022
  9. 771 C 91/17 - Beizen des Treppenhauses ohne Neuanstrich
    Leitsatz: Eine unzulässige bauliche Veränderung liegt vor, wenn statt eines Farbanstriches im Treppenhaus durch Abbeizen Naturholztöne hergestellt werden sollen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    12.04.2018
  10. 9 C 75/15 - Vermieter auch ohne Baumangel für Schimmelschäden verantwortlich
    Leitsatz: Auch wenn ein Baumangel nicht feststellbar ist, kann ein Schimmelschaden in der Gesamtschau als Mietmangel angesehen werden, wenn folgende Indizien dafür sprechen: vorangegangener Einbau von Isolierglasfenstern ohne Lüftungsmöglichkeit, Wärmebrücken laut Gutachten, zulässige Möblierung der Außenwand, Raufasertapete als Nährboden, kleine Wohnung mit höherer Luftfeuchtigkeit, kein pflichtwidriges Heiz- und Lüftungsverhalten. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    04.08.2017