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Suchergebnis Urteilssuche (2001 - 2010 von 7926)

  1. 64 S 292/01 - Bezugnahme auf Modernisierungsankündigung keine ausreichende Erläuterung bei Mieterhöhung
    Leitsatz: In der Mieterhöhung wegen Wärmedammaßnahmen muß die Verringerung des Verbrauchs an Heizenergie nachvollziehbar vorgerechnet werden. Es reicht nicht aus, die Heizenergieeinsparung in der Ankündigung darzulegen.
    LG Berlin
    18.12.2001
  2. 52 S 207/00 - Nebenvertragliche Aufklärungspflichten; Inkompatibilität von Heizkörpern und Heizkostenverteilern
    Leitsatz: 1. Zu den einen Fachbetrieb treffenden Aufklärungspflichten gegenüber Auftraggebern. 2. Ein Heizungsfachbetrieb muß darauf hinweisen, wenn neu zu installierende Heizkörper nicht mit den an im Gebäude vorhandenen Heizkörpern angebrachten Heizkostenverteilern kompatibel sind.
    LG Berlin
    26.02.2001
  3. 62 S 295/00 - Vorwegabzug in Betriebskostenabrechnung; ergänzende Angaben im Rechtsstreit; Zusicherung der Betriebskostenhöhe; Schadensersatz bei unrichtigen Angaben über Betriebskosten bei Vertragsschluß
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann fehlende Angaben in einer Betriebskostenabrechnung über den Vorwegabzug bei gewerblicher Nutzung auch während des Rechtsstreits nachholen, ohne daß die Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung davon berührt wäre. 2. Angaben des Vermieters beim Vertragsschluß über die Höhe der Betriebskosten sind im Zweifel keine verbindliche vertragliche Zusicherung. 3. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen bei Vertragsabschluß zu gering angegebener Betriebskostenvorschüsse kommt überhaupt nur dann in Betracht, wenn der Mieter darlegt, daß er eine vergleichbare Wohnung zu einem insgesamt niedrigeren Mietzins gefunden hätte.
    LG Berlin
    30.11.2000
  4. 64 S 226/97 - Kosten für Mahnschreiben; Nutzen- und Lastenwechsel als Abtretung; Kündigung durch Erwerber erst ab Eintragung im Grundbuch
    Leitsatz: 1. Die Kosten für Mahnschreiben können nicht pauschal mit 5 DM pro Schreiben angesetzt werden. 2. In der Regelung über den Nutzen- und Lastenwechsel im Kaufvertrag über das vermietete Grundstück liegt zugleich die Abtretung der ab Nutzenübergang entstehenden Mietzinsanforderungen. 3. Der Mieter hat gegen den in den Mietvertrag als Vermieter eintretenden Erwerber einen Anspruch auf Besitzeinräumung an der vermieteten Wohnung, solange dieses noch nicht wirksam gekündigt ist. Die von dem Erwerber vor seiner Eintragung in das Grundbuch ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses wird auch nicht durch seine Eintragung in das Grundbuch geheilt.
    LG Berlin
    20.02.1998
  5. 64 S 549/96 - Mietermehrheit; Rückzahlungsanspruch für überzahlte Miete; Bestandsschutz von preisgebundenen Mieten; Mietpreisüberhöhung; Auskunftsanspruch
    Leitsatz: 1. Einer von mehreren Mietern kann im eigenen Namen Mietzinsrückzahlungsansprüche geltend machen, wenn er Leistung an alle verlangt. 2. Ehemals preisgebundene Mieten haben Bestandsschutz; das gilt nicht nur für Altverträge, sondern zumindest für die bis zum 1. September 1995 abgeschlossenen Mietverträge. 3. Der Mieter kann sich in solchen Fällen nicht allein auf § 5 WiStG berufen, sondern muß vorher Auskunft über die Höhe der Preisbindungsmiete verlangen.
    LG Berlin
    08.08.1997
  6. 67 S 436/96 - Mieterhöhungserklärung; öffentlich-geförderter Wohnungsbau; Aufwendungshilfe; Mietausfallwagnis; Mietpreisgleitklausel; Rückforderung von Mieterhöhungen; Betriebskostenabrechnung; Rechnungsangabe; Stromkosten; Zählerstände; Zwischenzähler; Zonentarife; Rechenschritte
    Leitsatz: 1. Bei Mietzinserhöhungserklärungen im öffentlich-geförderten Wohnungsbau, die mit einem teilweisen Wegfall von Aufwendungshilfen begründet werden, ist zugleich ein Hinweis darauf erforderlich, daß sich auch das Mietausfallwagnis ändert. 2. Bei Vorhandensein einer Mietpreisgleitklausel kann der Mieter die Rückzahlung von Mietzinserhöhungsbeträgen weder aus § 8 Abs. 2 WoBindG noch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Mietzinserhöhung gegeben, jedoch die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. 3. Für die ordnungsgemäße Erläuterung einer Betriebskostenabrechnung genügt es nicht, wenn bei den einzelnen Betriebskostenpositionen jeweils nur ein Betrag angegeben wird, ohne daß die Rechnung bzw. der Bescheid, der diesem Betrag zugrunde liegt, in einer identifizierbaren Weise bezeichnet wird. 4. Bei der Abrechnung von Stromkosten in einer Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage der Ablesung von Zählerständen entspricht es nicht den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Abrechnung, daß lediglich das Endprodukt der Abrechnung mitgeteilt wird. Vielmehr müssen unter Angabe der Zählerstände, der Stände der Zwischenzähler, der zugrundegelegten Zonentarife all die Rechenschritte dargelegt werden, die zum Endergebnis der Abrechnung führen. 5. Bei komplizierten Abrechnungsverhältnissen ist es im Interesse einer nachvollziehbaren Abrechnung erforderlich, daß die Darstellung der Berechnungsschritte schon in der Abrechnungserklärung erfolgt und nicht erst einem späteren Rechtsstreit vorbehalten bleibt. 6. Die Tatsache, daß eine Betriebskostenabrechnung in verschiedener Hinsicht formelle Mängel enthält, führt nicht dazu, daß sie insgesamt als unwirksam zu behandeln ist. Lassen sich in einer Betriebskostenabrechnung verschiedene Positionen ohne Mühe eliminieren, so bleibt die Abrechnung im übrigen immer noch wirksam. (Leitsätze des Einsenders)
    LG Berlin
    14.04.1997
  7. 61 S 79/96 - hier: Anforderung an die Erläuterung des Zustimmungsverlangens
    Leitsatz: 1. Ein Zustimmungsbegehren gemäß § 12 Abs. 1 MHG ist nicht ordnungsgemäß erläutert und damit unwirksam, wenn nicht konkret angegeben ist, welche der im Gesetz genannten Gebäudebestandteile keine erheblichen Schäden aufweisen. 2. Die auf ein solchermaßen unwirksames Begehren gestützte Zustimmungsklage ist unzulässig.
    LG Berlin
    19.09.1996
  8. 62 S 144/94 - Gewerbezuschlag; Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann eine teilgewerbliche Nutzung der Wohnung einseitig aufheben mit der Folge, daß eine Verpflichtung zur Zahlung des Gewerbezuschlages entfällt. 2. Für die Annahme einer Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG hat bei ehemals preisgebundenem Altbau der Mieter auch darzulegen, wie hoch die Preisbindungsmiete am 31. Dezember 1987 war.
    LG Berlin
    22.08.1994
  9. 64 S 242/93 - Modernisierung; Fensteraustausch; Durchführung von Heizungssträngen; Ankündigung und Duldung
    Leitsatz: 1. Die Durchführung von Heizungssträngen durch die Wohnung ist vom Mieter dann zu dulden, wenn sie dem Anschluß seiner Wohnung und der anderen Wohnungen des Hauses an die Zentralheizung dienen soll und ordnungsgemäß gem. § 541 b BGB angekündigt worden ist. Insoweit ist unerheblich, daß der in dem Schreiben angekündigte Beginn der Arbeiten im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Duldungsanspruch bereits verstrichen ist. 2. Bei Modernisierungsmaßnahmen ist auch die zu erwartende Betriebskostenerhöhung mitzuteilen. 3. Der Austausch von einfachverglasten Fenstern gegen Kunststofffenster mit Wärmedämmverglasung stellt in Küche, Toilette und Kammer keine Wertverbesserung dar.
    LG Berlin
    01.02.1994
  10. 61 S 301/93 - Begründungsanforderungen bei Eigenbedarfskündigung/Vollmachtsrüge bei Schriftsatzkündigung)
    Leitsatz: 1. Die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs in dem Kündigungsschreiben richtet sich allein nach dem darin von dem Vermieter definierten Bedarfsgrund. 2. Die im Schriftsatz (hier Klageschrift) von dem Prozeßbevollmächtigten auf der Grundlage der Prozeßvollmacht im Namen seines Mandanten erklärte Kündigung eines Mietverhältnisses kann von der Gegenpartei wirksam gemäß § 174 BGB selbst dann zurückgewiesen werden, wenn der Mangel der Prozeßvollmacht nicht gerügt ist.
    LG Berlin
    24.01.1994