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Urteil Räumungsverpflichtung aus Prozessvergleich aufgrund erneuten Zahlungsverzugs


Schlagworte

Räumungsverpflichtung aus Prozessvergleich aufgrund erneuten Zahlungsverzugs; Vertragsstrafeversprechen

Leitsatz

Verpflichtet sich der Mieter in einem Prozessvergleich, für den Fall der Verletzung seiner Pflicht, die Miete bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen, die Wohnung zu räumen und an den Vermieter herauszugeben, und sind sich die Parteien darüber hinaus einig, dass der Vermieter aus vorangegangenen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs keine Rechte mehr herleiten werde, liegt darin wegen Rechtsverzichts des Mieters ein unwirksames Vertragsstrafeversprechen. Das hat zur Folge, dass der Vermieter aus dem Räumungsvergleich nicht vollstrecken kann (Abgrenzung zu LG Berlin, GE 2014, 391).

(Leitsatz der Redaktion)

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