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Urteil Schäden bei Strafverfolgung
Schlagworte
Schäden bei Strafverfolgung; Beschädigung einer Wohnungstür durch einen Polizeieinsatz
Leitsatz
Es besteht kein Anspruch des Mieters gegen die Staatskasse wegen Beschädigung der Wohnungstür im Rahmen von Strafverfolgungsmaßnahmen.
(Leitsatz der Redaktion)
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