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Urteil Schäden bei Strafverfolgung


Schlagworte

Schäden bei Strafverfolgung; Beschädigung einer Wohnungstür durch einen Polizeieinsatz

Leitsatz

Es besteht kein Anspruch des Mieters gegen die Staatskasse wegen Beschädigung der Wohnungstür im Rahmen von Strafverfolgungsmaßnahmen.

(Leitsatz der Redaktion)

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