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Urteil Kündigung wegen Lärmstörung auf Verlangen eines Mitmieters
Schlagworte
Kündigung wegen Lärmstörung auf Verlangen eines Mitmieters; Herstellung des vertragsgemäßen Zustands
Leitsatz
Grundsätzlich entscheidet der Vermieter, mit welchen Mitteln er den vertragsgemäßen Zustand zum Gebrauch der Mietsache herstellt. Dabei kann er auch auf die Beschwerde von Mitmietern wegen Lärmstörung nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung eines störenden Mieters gezwungen sein.
(Leitsatz der Redaktion)
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