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Suchergebnis Urteilssuche (1401 - 1410 von 7925)

  1. OVG 5 N 36.17 - Temporäre Vermietung der Zweitwohnung als Ferienwohnung
    Leitsatz: 1. Der Schutzzweck des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes rechtfertigt es nicht, dem Eigentümer unter Einschränkung seiner Verfügungsbefugnis zu verwehren, Räumlichkeiten, die als Wohnraum genutzt werden und nur temporär zweckentfremdungsrechtlich als Zweitwohnung erlaubt leer stehen, während dieser begrenzten Zeiten als Ferienwohnung zu vermieten. 2. Die Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung stellt eine Wohnnutzung dar. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    17.09.2020
  2. 23 C 3805/21 - Verschmutzung des Nachbargrundstücks
    Urteil: ...Das Gericht hat die Klage...
    AG Nürnberg
    03.12.2021
  3. S 37 AS 30006/12 - Unwirksamkeit der Wohnungsaufwendungenverordnung; Richtwerte für Wohnungsaufwendungen; Aufwendungen für Unterkunft und Heizung; WAV; Bedarfsermittlung nach Mietspiegel
    Urteil: ...sei nicht Aufgabe des Gerichts, so dass...
    SozG Berlin
    22.02.2013
  4. 3 OboWi 97/98 - Laufende Aufwendungen bei Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: 1. Hinsichtlich der Unangemessenheit des Entgelts muß sich die Leichtfertigkeit des Vermieters auch auf ein etwaiges Abweichen der im Mietvertrag angegebenen von der tatsächlichen Wohnfläche erstrecken. 2. Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG 1954 a. F. bzw. des § 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WiStG 1954 n. F. läßt ein Übersteigen der 20 %-Grenze bis hin zum auffälligen Mißverhältnis im Sinne des Mietwuchers zu.
    BayObLG
    03.09.1998
  5. XII ZR 92/13 - Zurückweisung zweitinstanzlichen Vorbringens; Gehörsverletzung; Hinweis auf mangelnde Substantiierung; Darlegungslast für Minderung
    Leitsatz: Hat der Mieter im ersten Rechtszug konkret Mängel dargelegt, darf das Berufungsgericht ergänzendes Vorbringen dazu nicht zurückweisen, wenn die erste Instanz den Mieter nicht darauf hingewiesen hat, dass es seinen Vortrag für unsubstantiiert halte. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    12.02.2014
  6. 20 U 80/08 - Wegfall der Heizkostenvorschüsse bei funktionsunfähiger Heizungsanlage; Minderung; Kündigung durch Prozessbevollmächtigten des Erwerbers vor Grundbucheintragung aufgrund kaufvertraglicher Ermächtigung
    Leitsatz: 1. Ein Anspruch auf Zahlung von Heizkostenvorschüssen ist dann nicht gegeben, wenn die Heizungsanlage nicht funktionsfähig ist. 2. Der Abrede der Mietvertragsparteien über die Zahlung von Heizkostenvorschüssen an den Vermieter ist jedenfalls konkludent zu entnehmen, dass der Vermieter die Bereitstellung einer funktionierenden Heizung und die Versorgung mit Wärme schuldet. 3. Der noch nicht im Grundbuch eingetragene Erwerber des vermieteten Grundstücks kann aufgrund einer dementsprechenden Ermächtigung im Kaufvertrag die Kündigung wirksam in eigenem Namen aussprechen. 4. Der mit der Durchführung eines Räumungsverfahrens beauftragte Rechtsanwalt ist auch zum Ausspruch einer oder mehrerer Kündigungen bevollmächtigt. (Leitsätze 3. und 4. von der Redaktion)
    KG
    22.02.2010
  7. 237 C 346/17 - Eigenbedarf contra räumlich getrenntes Zusammenleben
    Urteil: ...Auffassung des Gerichts nicht an. Eine...
    AG Charlottenburg
    26.02.2018
  8. 15 C 87/92 - Vermieterwechsel; Veräußerungsmitteilung vor Grundbucheintragung; Mietzahlung an Voreigentümer
    Urteil: ...Grund: Das Gericht vertrat zu Recht die...
    AG Schöneberg
    27.03.1992
  9. BVerwG 7 B 129.97 - Rückgabe von Vermögenswerten; Restitution; Vermögensverlust; Restitutionsbescheid; Aufklärungspflicht
    Leitsatz: 1. Die Rückgabe von Vermögenswerten setzt eine Entscheidung voraus, der zu entnehmen ist, daß (insbesondere auch) der Vermögensverlust als rechtswidrig angesehen wird und daher nach dem Willen der entscheidenden Stelle keinen Bestand mehr haben soll. 2. Zur Frage der Aufklärungspflicht.
    BVerwG
    12.08.1997
  10. 24 W 1063/89 - Wohngeld bei unwirksamen Beschlüssen; Stimmrecht des Zwangsverwalters
    Leitsatz: 1. Sind aufgrund falscher Stimmenzählungen Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan unrichtig als zustande gekommen protokolliert worden, so bilden sie keine Grundlage für gerichtliche Wohn geldverfahren. 2. Hat ein Wohnungseigentümer für mehrere Wohnungen nur eine Stimme und ist nicht für alle seine Wohnungen ein Zwangsverwalter eingesetzt, so kann die Stimme nicht gezählt werden, wenn sich Wohnungseigentümer und Zwangsverwalter über die Stimmabgabe (Ja oder Nein) nicht einig sind.
    KG
    12.07.1989