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Suchergebnis Urteilssuche (1401 - 1410 von 7925)
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OVG 5 N 36.17 - Temporäre Vermietung der Zweitwohnung als FerienwohnungLeitsatz: 1. Der Schutzzweck des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes rechtfertigt es nicht, dem Eigentümer unter Einschränkung seiner Verfügungsbefugnis zu verwehren, Räumlichkeiten, die als Wohnraum genutzt werden und nur temporär zweckentfremdungsrechtlich als Zweitwohnung erlaubt leer stehen, während dieser begrenzten Zeiten als Ferienwohnung zu vermieten. 2. Die Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung stellt eine Wohnnutzung dar. (Leitsätze der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg17.09.2020
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23 C 3805/21 - Verschmutzung des NachbargrundstücksUrteil: ...Das Gericht hat die Klage...AG Nürnberg03.12.2021
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S 37 AS 30006/12 - Unwirksamkeit der Wohnungsaufwendungenverordnung; Richtwerte für Wohnungsaufwendungen; Aufwendungen für Unterkunft und Heizung; WAV; Bedarfsermittlung nach MietspiegelUrteil: ...sei nicht Aufgabe des Gerichts, so dass...SozG Berlin22.02.2013
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3 OboWi 97/98 - Laufende Aufwendungen bei MietpreisüberhöhungLeitsatz: 1. Hinsichtlich der Unangemessenheit des Entgelts muß sich die Leichtfertigkeit des Vermieters auch auf ein etwaiges Abweichen der im Mietvertrag angegebenen von der tatsächlichen Wohnfläche erstrecken. 2. Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG 1954 a. F. bzw. des § 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WiStG 1954 n. F. läßt ein Übersteigen der 20 %-Grenze bis hin zum auffälligen Mißverhältnis im Sinne des Mietwuchers zu.BayObLG03.09.1998
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XII ZR 92/13 - Zurückweisung zweitinstanzlichen Vorbringens; Gehörsverletzung; Hinweis auf mangelnde Substantiierung; Darlegungslast für MinderungLeitsatz: Hat der Mieter im ersten Rechtszug konkret Mängel dargelegt, darf das Berufungsgericht ergänzendes Vorbringen dazu nicht zurückweisen, wenn die erste Instanz den Mieter nicht darauf hingewiesen hat, dass es seinen Vortrag für unsubstantiiert halte. (Leitsatz der Redaktion)BGH12.02.2014
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20 U 80/08 - Wegfall der Heizkostenvorschüsse bei funktionsunfähiger Heizungsanlage; Minderung; Kündigung durch Prozessbevollmächtigten des Erwerbers vor Grundbucheintragung aufgrund kaufvertraglicher ErmächtigungLeitsatz: 1. Ein Anspruch auf Zahlung von Heizkostenvorschüssen ist dann nicht gegeben, wenn die Heizungsanlage nicht funktionsfähig ist. 2. Der Abrede der Mietvertragsparteien über die Zahlung von Heizkostenvorschüssen an den Vermieter ist jedenfalls konkludent zu entnehmen, dass der Vermieter die Bereitstellung einer funktionierenden Heizung und die Versorgung mit Wärme schuldet. 3. Der noch nicht im Grundbuch eingetragene Erwerber des vermieteten Grundstücks kann aufgrund einer dementsprechenden Ermächtigung im Kaufvertrag die Kündigung wirksam in eigenem Namen aussprechen. 4. Der mit der Durchführung eines Räumungsverfahrens beauftragte Rechtsanwalt ist auch zum Ausspruch einer oder mehrerer Kündigungen bevollmächtigt. (Leitsätze 3. und 4. von der Redaktion)KG22.02.2010
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237 C 346/17 - Eigenbedarf contra räumlich getrenntes ZusammenlebenUrteil: ...Auffassung des Gerichts nicht an. Eine...AG Charlottenburg26.02.2018
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15 C 87/92 - Vermieterwechsel; Veräußerungsmitteilung vor Grundbucheintragung; Mietzahlung an VoreigentümerUrteil: ...Grund: Das Gericht vertrat zu Recht die...AG Schöneberg27.03.1992
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BVerwG 7 B 129.97 - Rückgabe von Vermögenswerten; Restitution; Vermögensverlust; Restitutionsbescheid; AufklärungspflichtLeitsatz: 1. Die Rückgabe von Vermögenswerten setzt eine Entscheidung voraus, der zu entnehmen ist, daß (insbesondere auch) der Vermögensverlust als rechtswidrig angesehen wird und daher nach dem Willen der entscheidenden Stelle keinen Bestand mehr haben soll. 2. Zur Frage der Aufklärungspflicht.BVerwG12.08.1997
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24 W 1063/89 - Wohngeld bei unwirksamen Beschlüssen; Stimmrecht des ZwangsverwaltersLeitsatz: 1. Sind aufgrund falscher Stimmenzählungen Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan unrichtig als zustande gekommen protokolliert worden, so bilden sie keine Grundlage für gerichtliche Wohn geldverfahren. 2. Hat ein Wohnungseigentümer für mehrere Wohnungen nur eine Stimme und ist nicht für alle seine Wohnungen ein Zwangsverwalter eingesetzt, so kann die Stimme nicht gezählt werden, wenn sich Wohnungseigentümer und Zwangsverwalter über die Stimmabgabe (Ja oder Nein) nicht einig sind.KG12.07.1989