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Urteil Fehlender Zwischenzähler für Wasserkosten von Mietergärten


Schlagworte

Fehlender Zwischenzähler für Wasserkosten von Mietergärten; Schätzung des Wasserverbrauchs; Wartungskosten für Brandschutzeinrichtung

Leitsätze

1. Für die Umlage der Kosten für die Be- und Entwässerung von Mietergärten ist ein Vorwegabzug erforderlich. Fehlt ein Zwischenzähler, können die Wasserkosten für die Wohnungsmieter ohne Gartennutzung geschätzt werden.

2. Bei preisgebundenem Wohnraum können auch ohne Erwähnung im Mietvertrag „sonstige Betriebskosten" (hier: Überprüfung der Brandschutzeinrichtung) umgelegt werden, wenn dies schon in einer früheren Betriebskostenabrechnung erfolgt ist.

(Leitsätze der Redaktion)

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