Urteil Fehlender Zwischenzähler für Wasserkosten von Mietergärten
Schlagworte
Fehlender Zwischenzähler für Wasserkosten von Mietergärten; Schätzung des Wasserverbrauchs; Wartungskosten für Brandschutzeinrichtung
Leitsätze
1. Für die Umlage der Kosten für die Be- und Entwässerung von Mietergärten ist ein Vorwegabzug erforderlich. Fehlt ein Zwischenzähler, können die Wasserkosten für die Wohnungsmieter ohne Gartennutzung geschätzt werden.
2. Bei preisgebundenem Wohnraum können auch ohne Erwähnung im Mietvertrag „sonstige Betriebskosten" (hier: Überprüfung der Brandschutzeinrichtung) umgelegt werden, wenn dies schon in einer früheren Betriebskostenabrechnung erfolgt ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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