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Suchergebnis Urteilssuche (7711 - 7720 von 7926)

  1. 1 Reha 383/09 - Einzelfallprüfung der Rehabilitierungsvoraussetzungen bei Heimunterbringung
    Leitsatz: Voraussetzung für eine Rehabilitierung nach dem StrRehaG ist, dass die in den Kinderheimen erlittene Freiheitsentziehung zumindest unter haftähnlichen Bedingungen erfolgt ist; auch nach der Gesetzesnovelle zum 9.12.2010 ist eine Einzelfallprüfung der konkreten Lebensumstände im Heim durch die Rehabilitierungsgerichte vorzunehmen (entgegen ThürOLG in ZOV 2011, 210). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Erfurt
    14.07.2011
  2. 1 Reha 72/09 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Einweisung in Psychiatrie
    Leitsatz: Die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung aus sachfremden Zwecken ist zu bejahen, wenn das die Einweisung anordnende Urteil keine bzw. keine ausreichende Auseinandersetzung mit den auch nach DDR-Recht normierten Einweisungsvoraussetzungen erkennen lässt bzw. die Einweisungsvoraussetzungen nachweislich nicht vorlagen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Erfurt
    24.06.2011
  3. 85 S 97/10 WEG - Zuteilung von Sondernutzungsrechten; Vorbehalt späterer Vergabe ohne konkrete Festlegung von Flächen
    Leitsatz: Der Vorbehalt zur späteren Zuteilung von Sondernutzungsrechten an einzelne Wohneinheiten ist unwirksam, wenn die zu vergebenen Nutzungsrechte flächenmäßig nicht festgelegt worden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    03.12.2010
  4. 65 S 307/09 - Anwaltsverschulden nicht immer Kündigungsgrund; Vorspiegelung einer hochwertigen Einrichtung; Forderung eines Vorschusses durch den Mieter im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen; Nachbesserung der Modernisierungsankündigung; unseriöses Anwaltsschreiben; Täuschungshandlung des Mieters; zeitlich gestaffelte Modernisierungsankündigung in mehreren Teilen
    Leitsatz: 1. Auch wenn der Mieter sich ein pflichtwidriges Verhalten seines Rechtsanwalts zurechnen lassen muss (hier: Vorspiegelung einer hochwertigen Einrichtung), ist eine fristlose Kündigung dann nicht gerechtfertigt, wenn der Vermieter drei gleich lautende Schreiben am selben Tag für vier Mietverhältnisse erhalten hatte und die Angaben über die Einrichtung bei einem Mietverhältnis zutrafen. 2. Die Geltendmachung eines überhöhten Vorschusses als Voraussetzung für eine Duldung der Modernisierungsmaßnahme stellt keinen Kündigungsgrund dar, wenn dieser nur für den Fall einer Nachbesserung der Modernisierungsankündigung verlangt wurde. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    16.04.2010
  5. 67 S 205/06 - Betriebskostenumlage bei Mischobjekten; Grundsteueraufteilung; Meßdifferenzen bei Wasserzählern; Mullbeseitigungskosten; Beleuchtungskosten; pauschaler Vorwegabzug für nicht umlagefähige Hauswartskosten; Verwirkung
    Leitsatz: 1. Wird die Umlage der Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung über ein Objekt mit Wohnungen und Gewerbe dahingehend erläutert, daß sie nach dem Einheitswertbescheid aufgeteilt worden ist, ist die Abrechnung formell wirksam. 2. Im Berufungsrechtszug sind im ersten Rechtszug nicht vorgebrachte neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel auch dann zuzulassen, wenn sie im zweiten Rechtszug unstreitig sind. 3. Bei Meßdifferenzen zwischen Haupt- und Wohnungswasserzähler können die Wasserkosten grundsätzlich nach den für die einzelnen Wohnungen gemessenen Verbrauchswerten auch dann umgelegt werden, wenn Wasser zur Hausreinigung oder zur Gartenpflege in geringem Umfang entnommen worden ist. Alternativ wäre auch eine Umlegung allein der Kosten für die Differenzmenge nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen zulässig. 4. Die Umlage der Hausmüllkosten allein auf die Wohnungsmieter ist dann nicht zu beanstanden, wenn die Mieter von Gewerbetrieben (hier: Gastronomie und Büro) selbst für die Entsorgung des bei ihnen anfallenden Mülls sorgen. 5. Die unterlassene Vorerfassung der auf die Gewerbemieter entfallenden Stromkosten für die Beleuchtung der Kellerräumlichkeiten in einem Mischobjekt führt zu einer im Wege der Schätzung vorzunehmenden Kürzung des auf die Wohnungsmieter entfallenden Anteils der Stromkosten. 6. Der pauschale Vorwegabzug für die von Hauswart übernommenen Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Erneuerungsarbeiten, Schönheitsreparaturen und die Hausverwaltung mit 20 % der Hauswartskosten ist nicht zu beanstanden. 7. Das Schweigen des Vermieters auf Beanstandungen der Betriebskostenabrechnung führt nicht zur Verwirkung der Betriebskostennachforderung. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    07.12.2006
  6. 4 O 99/04 - Unvermessene Grundstücksteilflächen, Grenzziehung,
    Leitsatz: 1. Sind sich beim Verkauf einer unvermessenen Grundstücksteilfläche die Vertragsparteien einig, die genaue Konkretisierung der Teilfläche einer späteren gemeinsamen Grenzziehung zu überlassen und hat dieser Wille in der notariellen Urkunde seinen Niederschlag gefunden, ist ein (form-) wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen (vgl. BGHZ 150, 334). 2. Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche kann eine Verurteilung zur Abgabe der Eintragungsbewilligung erst erfolgen, wenn die Teilfläche bereits abgeschrieben ist oder wenigstens ein Veränderungsnachweis vorliegt (so auch BGHZ 90, 323; NJW 1988, 415). Zuvor kann der Verkäufer nur zur Auflassung und Vornahme der erforderlichen Abschreibung verurteilt werden. 3. Wurde vor Eintragung des Käufers im Grundbuch der Grundstücksverkäufer enteignet oder das im Beitrittsgebiet belegene Grundstück in Volkseigentum überführt, ist die Übereignungspflicht des Verkäufers wegen (rechtlicher) Unmöglichkeit nach § 275 BGB erloschen (vgl. BGH, Urt. v. 19.9.1995, VI ZR 377/94, ZOV 1996, 30; OLG Brandenburg, Urt. v. 23.10.1996 - 3 U 20/94 - VIZ 1997, 360). 4. Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz stellen ein nach § 281 BGB a. F. (§ 285 BGB n. F.) herauszugebendes sog. stellvertretendes commodum dar, wenn der Restitutionsberechtigte seinerseits vor Enteignung zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet war (vgl. BGH, Urteil vom 19.9.1995, VI ZR 377/94, ZOV 1996, 30; Beschl. v. 9.6.1999, IV ZR 278/98; KG, Urteil vom 4.9.1998 - 17 U 3053/97, VIZ 2000,677). Nach vollzogener Rückübertragung stellt das Grundstück selbst das herauszugebende Surrogat dar.
    LG Rostock
    20.01.2005
  7. 311 S 131/98 - Teilnichtigkeit; Gesamtnichtigkeit; Nichtigkeit; Staffelmiete; Staffelmietzinsvereinbarung; Mietpreisüberhöhung; Vorlagebeschluß
    Leitsatz: Führt der Umstand, daß einzelne, bereits "in Kraft getretene" Staffeln einer Staffelmietzinsvereinbarung wegen wesentlicher Überschreitung des üblichen Entgelts i. S. von § 5 Abs. 2 WiStG teilweise nichtig sind, zur Unwirksamkeit der Staffelmietzinsabrede insgesamt mit der Folge, daß die für die Zukunft vereinbarten Staffelabreden ersatzlos entfallen und der Vermieter bei entsprechend gestiegenem ortsüblichen Vergleichsmietzins eine künftige Mieterhöhung allein nach § 2 MHRG vornehmen kann, oder hat dies keinen Einfluß auf die künftigen Staffelabreden, so daß deren Vereinbarkeit mit § 5 Abs. 2 WiStG stets erst bei ihrem Wirksamwerden und einem vorzunehmenden Vergleich mit dem dann aktuellen ortsüblichen Vergleichsmietzins zu prüfen ist?
    LG Hamburg
    01.04.1999
  8. 711 C 17/24 - Einfluss von Grundrechten bei Wohnraumkündigung durch kommunale Un-ternehmen
    Leitsatz: 1. Beim Ausspruch einer Kündigung müssen kommunale Wohnungsunternehmen, insbesondere bei vulnerablen Mietern, die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte und etwaige Grundrechtsbeeinträchtigungen für den Mieter aufgrund der Vertragsbeendigung berücksichtigen.2. Kommunale Wohnungsunternehmen müssen zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor Ausspruch der Kündigung mildere Maßnahmen zur Vermeidung der Kündigung erwägen und ggf. ergreifen.3. Kommunale Wohnungsunternehmen können zur Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes und/oder zum Angebot einer Ersatzwohnung verpflichtet sein, um eine nachhaltige Hausfriedensstörung zu beseitigen.
    AG Hamburg-Wandsbek
    24.07.2024
  9. 20 C 11/04 - Duldungspflicht für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen; allgemein üblicher Zustand für ganz Berlin zu ermitteln
    Leitsatz: 1. Bei komplexen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen muß in der Ankündigung nicht die voraussichtliche Dauer für jede einzelne Baumaßnahme getrennt angegeben werden. 2. Folgende Maßnahmen sind eine Modernisierung: a) Zentralheizung statt Gasaußenwandöfen; b) erstmalige Installation einer zentralen Warmwasserversorgung für die Küche; c) Maßnahmen zur Schall- und Wärmedämmung durch Einbau von neuen Leitungen und einer styroporgedämmten Badewanne; d) Einbau von Einhebel-Mischbatterien; f) Verfliesung von Badezimmer und Küche; g) Verstärkung der elektrischen Steigeleitung und Veränderung der Elektroinstallation statt der vorhandenen Aluminiumkabel; h) Gegensprech- und Türöffnungsanlage. Keine Modernisierung sind i) der Ersatz des Gasdurchlauferhitzers im Bad durch eine zentrale Warmwasserversorgung; j) der Ersatz des Gasherdes durch einen Elektroherd; k) bloße Vorbereitung eines Breitbandkabelanschlusses. 3. Der Vermieter ist berechtigt, schadhafte Fenster durch in Abmessung und Gestaltung gleichartige Isolierfenster zu ersetzen. 4. Die Feststellung des allgemein üblichen Zustands im Sinne des § 554 BGB ist in Berlin nicht mehr getrennt nach Ost und West zu betrachten.
    AG Mitte
    12.07.2004
  10. BVerwG 8 B 13/17 - Abtretung von Ansprüchen aus einem Entschädigungsversprechen
    Leitsatz: Zur Frage der Darlegungs- und Beweislast und anderer Fragen im Zusammenhang mit dem Bestehen oder Nichtbestehen einer Abtretungsvereinbarung bezüglich künftiger Entschädigungsansprüche, wenn der Vertrag über den Verkauf der Beteiligung eines Antragstellers gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG nicht ermittelt werden konnte. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    18.12.2017