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Urteil Verkehrssicherungspflichten, SB-Markt, Gefahrenquelle
Schlagworte
Verkehrssicherungspflichten, SB-Markt, Gefahrenquelle
Leitsätze
1. Zu Bestand und Inhalt von Verkehrssicherungspflichten in SB-Märkten.
2. Die Rechtsprechung zur Beschaffenheit des Fußbodens in Geschäftsräumen zum Schutz gegen Rutschgefahren ist auf Palettenhubwagen als Gefahrenquelle nur eingeschränkt übertragbar, da diese in der Regel gut sichtbar und aus dem Betrieb eines SB-Supermarktes kaum noch wegzudenken sind.
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