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Suchergebnis Urteilssuche (7181 - 7190 von 7910)
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VI ZR 205/09 - Unterlassung der insolvenzfesten Kautionsanlage nur ausnahmsweise Untreue; Sicherheitseinbehalt; Sperrkonto; Treuebruch; qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht; Kaution; Mietkaution; Treuhandverhältnis; VermögensfürsorgeLeitsatz: Bei der Verpflichtung des Auftraggebers, die von ihm gemäß § 17 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B einbehaltene Sicherheit auf ein Sperrkonto einzuzahlen (§ 17 Nr. 6 Abs. 1 Satz 3 VOB/B), handelt es nicht um eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB.BGH25.05.2010
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II ZR 66/08 - Prospekthaftung wegen Zusicherung der Ausschlussförderung trotz fehlenden Rechtsanspruches in geschlossenen Immobilienfonds mit Sozialwohnungen; Gehag-Fonds; SchrottimmobilienLeitsatz: Wird in dem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, eine Anschlussförderung nach Ablauf der 15-jährigen Grundförderung gemäß den einschlägigen Berliner Wohnungsbauförderungsbestimmungen werde „gewährt", obwohl darauf kein Rechtsanspruch bestand, sondern lediglich nach der bisherigen Verwaltungspraxis damit zu rechnen war, ist das ein zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führender Prospektfehler.BGH22.03.2010
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II ZR 203/08 - Prospekthaftung wegen Zusicherung der Ausschlussförderung trotz fehlenden Rechtsanspruches in geschlossenen Immobilienfonds mit Sozialwohnungen; Gehag-Fonds; SchrottimmobilienLeitsatz: Wird in dem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, eine Anschlussförderung nach Ablauf der 15-jährigen Grundförderung gemäß den einschlägigen Berliner Wohnungsbauförderungsbestimmungen werde „gewährt", obwohl darauf kein Rechtsanspruch bestand, sondern lediglich nach der bisherigen Verwaltungspraxis damit zu rechnen war, ist das ein zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führender Prospektfehler.BGH22.03.2010
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V ZB 130/09 - Beseitigung einer Störung (hier Thujahecke auf Sondernutzungsfläche); Sträucher; Hecken; Bäume; Umfang des SondernutzungsrechtsLeitsatz: Auch der Zustandsstörer kann zur Beseitigung einer Störung (und nicht bloß zur Duldung der Störungsbeseitigung) verpflichtet sein.BGH04.03.2010
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IX ZR 152/08 - Hemmung der Verjährung durch StreitverkündungLeitsatz: Die Verjährung wird auch durch eine Streitverkündung gehemmt, die im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erklärt wird.BGH12.11.2009
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VII ZB 37/08 - Keine deutsche Gerichtsbarkeit für ausländische kulturelle Einrichtung; Mietvertrag mit ausländischem Staat; Diplomaten; Zwangsvollstreckung in Gegenstände einer an Staatsimmunität teilhabenden Einrichtung; Völkerrecht; Botschaften; diplomatische Immunität; hoheitliche Zwecke; Russisches Haus der WissenschaftLeitsatz: a) Die einem ausländischen Staat zustehenden Forderungen aus der Vermietung eines im Inland gelegenen Objekts, die ausschließlich für den Erhalt einer kulturellen Einrichtung dieses Staates verwendet werden, können hoheitlichen Zwecken dienen und unterliegen dann der Vollstreckungsimmunität. b) Die von der Rechtsprechung zum Schutz diplomatisch und konsularisch genutzter Gegenstände gestellten Anforderungen an den Nachweis des Verwendungszwecks gelten in gleicher Weise für sonstige hoheitlich genutzte Gegenstände und Vermögenswerte einer an der Staatenimmunität teilhabenden kulturellen Einrichtung (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 8/05 -, NJW-RR 2006, 425).BGH01.10.2009
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X ZR 113/07 - Bewerbungsbedingungen; Preisnachlass; Erdarbeiten; Bauvorhaben; Ausschreibung; Vergabeentscheidung; Verdingungsunterlagen; LeistungsverzeichnisLeitsatz: Preisnachlässe, die nicht an der in den Verdingungsunterlagen festgelegten Stelle aufgeführt sind, sind gemäß § 25 Nr. 5 Satz 2 VOB/A auch dann von der Wertung auszuschließen, wenn sie inhaltlich den gestellten Anforderungen entsprechen und für den Ausschreibenden und die Konkurrenten des Bieters zu erkennen sind.BGH20.01.2009
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VIII ZR 295/07 - Erkennbarkeit; Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltlicher Richtigkeit einer Betriebskostenabrechnungdes Verteilerschlüssels ausreichendLeitsatz: a) Die Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 BGB einerseits und deren inhaltlicher Richtigkeit andererseits richtet sich danach, ob der durchschnittliche Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilerschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen (formelle Wirksamkeit). Ob die abgerechneten Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, etwa ein falscher Anteil an den Gesamtkosten zugrunde gelegt wird, betrifft die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung. b) Allgemein verständliche Verteilungsmaßstäbe bedürfen keiner Erläuterung. c) Auf die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht entsprechend anwendbar (Fortführung BGH vom 9. April 2008, VIII ZR 84/07, GE 2008, 795, unter II 1 b).BGH19.11.2008
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III ZR 15/08 - Notarhaftung; Haftungsausschluss; GrundbuchbeschwerdeLeitsatz: Zur Amtshaftung eines Notars, der durch Einreichung der Auflassungs- und Umschreibungsunterlagen beim Grundbuch den Vollstreckungszugriff eines dritten Gläubigers des - später insolvent gewordenen - Käufers auf das Grundstück ermöglicht hatte, bevor die Zahlung des Restkaufpreises sichergestellt worden war; insbesondere zur (hier verneinten) Frage eines Haftungsausschlusses gemäß § 839 Abs. 3 BGB wegen versäumter Grundbuchbeschwerde (§ 71 GBO).BGH16.10.2008
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XI ZR 67/07 - Schadensersatzpflicht des Käufers einer fremdfinanzierten Immobilie wegen einer Verletzung seiner Beratungspflicht; Anrechnung von Steuervorteilen; Verjährung; Vollmachtsnichtigkeit wegen unerlaubter Rechtsberatung; rechtliches GehörLeitsatz: 1. Der Verkäufer, der dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll, muss den Käufer hinsichtlich der Kreditkosten, der erzielbaren Miete, der Höhe der Nebenkosten und der steuerlichen Aspekte beraten. 2. Der Käufer muss sich auf seinen Schadensersatzanspruch wegen Beratungsverschuldens im Wege der Vorteilsausgleichung die verbleibenden steuerlichen Vorteile anrechnen lassen. 3. Enthält eine Vollmacht ein ganzes Bündel von Befugnissen zur Gestaltung der Rechtsverhältnisse und verfügt der Bevollmächtigte nicht über eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz, ist sie wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG gemäß § 134 BGB nichtig. 4. Wenn die ungerechtfertigten Zinsen und Tilgungsleistungen periodisch fällig und dementsprechend bezahlt werden, entsteht mit jeder Zahlung ein sofort fälliger und damit ein regelmäßig zeitlich wiederkehrender Bereicherungsanspruch, welcher der kurzen Verjährung des § 197 BGB a. F. unterliegt. (Leitsätze der Redaktion)BGH12.02.2008