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Urteil Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei auf dem Postweg verloren gegangenem fristgebundenen Schriftsatz
Schlagworte
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei auf dem Postweg verloren gegangenem fristgebundenen Schriftsatz
Leitsatz
Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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