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Suchergebnis Urteilssuche (6561 - 6570 von 7967)

  1. 2-13 S 5/23 - Kein Anspruch auf Genehmigung eines Split-Klimageräts
    Leitsatz: 1. Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf die Genehmigung eines Split-Klimageräts. Pauschale Ausführungen zu den Folgen von Hitzebelastung können einen Anspruch aus § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG nicht begründen.2. Zur hinreichenden Vorbefassung der Eigentümerversammlung bei Bezeichnung des konkret begehrten Gerätes erst im Gerichtsverfahren.
    LG Frankfurt/Main
    14.08.2023
  2. 2-13 S 94/22 - Keine Nichtigkeit eines Beschlusses über eine Sonderumlage mit „ca.“-Betrag
    Leitsatz: Die Nichtigkeit eines Beschlusses wegen Unbestimmtheit ist auf Ex­trem­fälle beschränkt, in denen der Beschluss keinen durchführbaren Inhalt hat, widersprüchlich ist oder nach Auslegung nicht eindeutig ist, welche von mehreren Möglichkeiten gewollt ist. Kann dem Beschluss durch Auslegung ein durchführbarer Regelungsgehalt noch entnommen werden (hier Sonderumlage mit „ca.“-Angabe), kann die fehlende Bestimmtheit nur als Anfechtungsgrund gerügt werden.
    LG Frankfurt/Main
    27.07.2023
  3. 11 C 191/21 - Mitteilung der umfassenden Modernisierung durch Exposé
    Leitsatz: 1. Seiner Pflicht, bei der Berufung auf den Ausnahmetatbestand der Erstvermietung nach umfassender Modernisierung den Mieter vor Mietvertragsabschluss auf diesen Umstand hinzuweisen, kann der Vermieter auch durch Übergabe eines entsprechend gestalteten Exposés nachkommen; dabei ist weder eine Erläuterung des Begriffs der umfassenden Modernisierung noch eine Beschrei­bung der Arbeiten erforderlich. 2. Hat der Vermieter diesen Hinweis erteilt, ist er nicht verpflichtet, weitere Auskünfte (betreffend Höhe der Vormiete, Mieterhöhungen innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Vormietverhältnisses und Modernisierungsmaßnahmen in den letzten drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses) zu erteilen.3. Zur Auslegung des Begriffs „umfassende Modernisierung“.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    26.04.2022
  4. 2-13 S 94/19 - Kein Ausschluss der Verwalterhaftung für einfache Fahrlässigkeit durch Formularvertrag
    Leitsatz: 1. Sind vom Verwalter vorbereitete Beschlüsse angefochten worden, entspricht ein Entlastungsbeschluss für den Zeitraum der Beschlussfassung in der Regel nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn das Anfechtungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. 2. In einem Formularvertrag kann der Verwalter nicht generell eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausschließen.
    LG Frankfurt/Main
    20.02.2020
  5. 2-13 S 106/18 - Grundsätze der werdenden WEG bei vertraglicher Einräumung
    Leitsatz: Bei einer Teilung nach § 3 WEG sind die Grundsätze der werdenden WEG jedenfalls dann auf die Erwerber des Bauträgers anwendbar, wenn die Teilung zwischen dem Bauträger und der Ehefrau des Geschäftsführers des Bauträgers erfolgte.
    LG Frankfurt/Main
    12.12.2019
  6. 2 S 65/16 - Nutzungsentschädigung bei vor Beendigung des Mietverhältnis bestehenden, aber erst danach dem Vermieter angezeigten Mängeln
    Leitsatz: Ein zwar vor Beendigung des Mietverhältnis bestehender, aber erst danach dem Vermieter angezeigter Mangel führt nicht zu einer Minderung der vom Mieter gem. § 546a Abs. 1 BGB geschuldeten Nutzungsentschädigung (Fortführung von BGH, Urteil v. 27.5.2015 - XII ZR 66/13).
    LG Krefeld
    20.12.2017
  7. 2-13 S 17/16 - Schadensersatzanspruch gegen Antragsteller einer einstweiligen Verfügung zur vorübergehenden Beschlussaussetzung
    Leitsatz: 1. Hat ein Wohnungseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung die vorübergehende Aussetzung eines Beschlusses erwirkt, so kann der Verband den hieraus resultierenden Schaden nicht aufgrund des verschuldensunabhängigen Anspruchs aus § 945 ZPO geltend machen. 2. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Antragsteller einer einstweiligen Verfügung.
    LG Frankfurt/Main
    14.12.2017
  8. 31 C 160/14 - Duldungspflicht für geringfügigen Überbau
    Leitsatz: 1. Der Grundstückseigentümer kann Beseitigung eines Überbaus (hier: Dachstuhl eines Carports) und Herausgabe der überbauten Fläche verlangen, wenn dem Nachbarn zumindest grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.2. Ist der Beseitigungsanspruch (nach drei Jahren) verjährt, kann der nicht der Verjährung unterliegende Herausgabeanspruch nach brandenburgischem Nachbarrecht ausgeschlossen sein.3. Danach ist ein Überbau im Luftraum von nicht mehr als 25 cm unwesentlich und vom Eigentümer zu dulden. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    07.12.2016
  9. L 15 VU 2/13 - Beschädigtenversorgung, Haftbedingungen in der DDR, Detätowierung
    Leitsatz: 1. Freiheitsentziehung in § 21 Abs. 1 Satz 1 StrRehaG ist nur die zu Unrecht erlittene, deren Dauer in dem Rehabilitierungsbeschluss des Landgerichts anzugeben ist.2. Es kommt nicht darauf an, ob sonstige Inhaftierungen in der DDR bzw. deren einzelne Bedingungen unter rechtsstaatlichen und humanitären Aspekten bedenklich gewesen sind. Eine Gesundheitsstörung, die Folge einer solchen Freiheitsentziehung ist, kann keinen Versorgungsanspruch nach § 21 StrRehaG begründen. Eine Erweiterung des Rehabilitierungsgrundes kommt nicht in Betracht; abzustellen ist vielmehr ausschließlich auf die konkreten von der Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen betroffenen Freiheitsentziehungen gemäß §§ 1 ff. StrRehaG.3. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass die Haftbedingungen in Strafvollzugseinrichtungen des Unrechtsstaates DDR grundsätzlich inakzeptabel gewesen sind. (Leitsätze 1 und 2 amtlich; Leitsatz 3 von der Redaktion)
    LSG Bayern
    12.04.2016
  10. 2-09 S 1/14 - Versäumnisurteil ohne Eigentümerliste
    Leitsatz: 1. Auch ein Versäumnisurteil ohne Eigentümerliste kann mangels Einspruchs rechtskräftig werden, wenn ein Prozessrechtsverhältnis zumindest durch Zustellung der Begründung der Beschlussmängelklage an den Verwalter zustande gekommen ist.2. Der durch die Kostenentscheidung in dem Versäumnisurteil persönlich betroffene Verwalter kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde mit dem Erfolg einlegen, dass nicht er, sondern die beklagten übrigen Wohnungseigentümer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen haben. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Frankfurt/Main
    10.11.2015