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Urteil Kein Ausschluss der Verwalterhaftung für einfache Fahrlässigkeit durch Formularvertrag


Schlagworte

Kein Ausschluss der Verwalterhaftung für einfache Fahrlässigkeit durch Formularvertrag

Leitsätze

1. Sind vom Verwalter vorbereitete Beschlüsse angefochten worden, entspricht ein Entlastungsbeschluss für den Zeitraum der Beschlussfassung in der Regel nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn das Anfechtungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

2. In einem Formularvertrag kann der Verwalter nicht generell eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausschließen.

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