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Urteil Kein Anspruch auf Genehmigung eines Split-Klimageräts
Schlagworte
Kein Anspruch auf Genehmigung eines Split-Klimageräts
Leitsätze
1. Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf die Genehmigung eines Split-Klimageräts. Pauschale Ausführungen zu den Folgen von Hitzebelastung können einen Anspruch aus § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG nicht begründen.
2. Zur hinreichenden Vorbefassung der Eigentümerversammlung bei Bezeichnung des konkret begehrten Gerätes erst im Gerichtsverfahren.
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