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Urteil Schadensersatzanspruch gegen Antragsteller einer einstweiligen Verfügung zur vorübergehenden Beschlussaussetzung
Schlagworte
Schadensersatzanspruch gegen Antragsteller einer einstweiligen Verfügung zur vorübergehenden Beschlussaussetzung
Leitsätze
1. Hat ein Wohnungseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung die vorübergehende Aussetzung eines Beschlusses erwirkt, so kann der Verband den hieraus resultierenden Schaden nicht aufgrund des verschuldensunabhängigen Anspruchs aus § 945 ZPO geltend machen.
2. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Antragsteller einer einstweiligen Verfügung.
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