Urteil Duldungspflicht für geringfügigen Überbau
Schlagworte
Duldungspflicht für geringfügigen Überbau
Leitsatz
1. Der Grundstückseigentümer kann Beseitigung eines Überbaus (hier: Dachstuhl eines Carports) und Herausgabe der überbauten Fläche verlangen, wenn dem Nachbarn zumindest grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
2. Ist der Beseitigungsanspruch (nach drei Jahren) verjährt, kann der nicht der Verjährung unterliegende Herausgabeanspruch nach brandenburgischem Nachbarrecht ausgeschlossen sein.
3. Danach ist ein Überbau im Luftraum von nicht mehr als 25 cm unwesentlich und vom Eigentümer zu dulden.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?